Ich war bei der ZVK seit 01.10.99 Pflichtversichert.Da ich aber zeit 01.02.04 Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe, hätte ich gerne gewusst ob ich eine Betriebsrente bekomme.Die ZVK sagte nein weil die 6 Jahre Zugehörigkeit nicht erreicht sind.Kann man es unter die Rubrik Berufskrankheit eingliedern ? ( Sonderregelung )Kann man den eingezahlten Geldbetrag auszahlen lassen ? Kann man den Geldbetrag ruhen lassen?
Oder soll ich mich noch mal mit der sehr Unfreundlichen ZVK in Verbindung setzen.
16.11.2008, 22:09
von
walter
17.11.2008, 07:10
von
Nix
Sie haben also die ZVK angerufen und gefragt, ob ein Rentenanspruch besteht und man hat Ihnen gesagt: Nein!
Stellen Sie bitte einen formellen Zusatzversorgungsrentenantrag und fügen Sie Ihren Rentenbescheid - in Kopie - bei und warten Sie auf den formellen Ablehnungsbescheid der ZVK. Dann wissen Sie mehr.
Gegebenenfalls finden Sie bestimmt auch auf der Homepage Ihrer ZVK Auskunft darüber, wann ein Rentenanspruch bei denen besteht und ob tatsächlich bei Erwerbsminderung immer noch auf die Mindestversicherungszeit gepocht wird.
Nix
17.11.2008, 08:01
Experten-Antwort