Hallo Ddc,
sofern keine Aufforderung zur Reha von der Krankenkasse bzw der Arbeitsagentur ergangen ist, sind sie Chef im Ring und können jederzeit einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen (oder auch nicht).
Die Beurteilung Ihres Doc, dass keine Begutachter mehr notwendig sein wird, kann so sein, muss aber nicht. Dafür spricht allerdings, dass sie grad zur Reha waren. Also quasi zur "Langzeitbegutachtung".
Einen Arbeitsversuch dürfen Sie jederzeit starten, da ein Erwerbsminderungsrente (auch eine volle Erwerbsminderungsrente) niemals ein Arbeitsverbot darstellt. Allerdings muss Ihnen klar sein, dass der Hinzuverdienst aus einem Arbeitsversuch als Einkommen bei einer Erwerbsminderungsrente angerechnet wird und diese Rente unter Umständen nur noch gekürzt gezahlt werden kann. Bei längerem erfolgversprechendem Arbeitsversuch wird natürlich (denke das ergibt sich von alleine) irgendwann auch der grundsätzlich Rentenanspruch überprüft werden. Sprich man wird prüfen ob die Erwerbsminderung noch in dem Umfang vorliegt, wie bei Rentenbewilligung. Ggf. kann eine Erwerbsminderungsrente dann auch reduziert (nur nach teil, statt voll erwerbsgemindert) oder ganz entzogen werden (gar nicht mehr erwerbsgemindert)