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Experten-Antwort

Zwang zum Rentenantrag?

von Ddc18.04.2019 | 22:29
139 Ansichten
3 Antworten

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Nach meiner Reha, wurde ich als bis 3 Std. leistungsfähig, eingestuft. Heißt für mich, Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Die Rentenstelle bot mir schon Termin, für Rentenantrag an. Der Doc offenbarte mir, dass ich wahrscheinlich garnicht mehr zu einem Gutachter eingeladen werde. Da ich aber schon Teilrentner(50%) bin, aber gerne noch einmal einen Versuch ins Arbeitsleben starten möchte, wäre meine Frage: Geht es mit diesen Umständen, bzw. falls es nicht klappen sollte, nach ca. 6 Monaten Arbeit, kann ich dann auf den vollen Rentenantrag, zurück greifen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ddc,

sofern keine Aufforderung zur Reha von der Krankenkasse bzw der Arbeitsagentur ergangen ist, sind sie Chef im Ring und können jederzeit einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen (oder auch nicht).

Die Beurteilung Ihres Doc, dass keine Begutachter mehr notwendig sein wird, kann so sein, muss aber nicht. Dafür spricht allerdings, dass sie grad zur Reha waren. Also quasi zur "Langzeitbegutachtung".

Einen Arbeitsversuch dürfen Sie jederzeit starten, da ein Erwerbsminderungsrente (auch eine volle Erwerbsminderungsrente) niemals ein Arbeitsverbot darstellt. Allerdings muss Ihnen klar sein, dass der Hinzuverdienst aus einem Arbeitsversuch als Einkommen bei einer Erwerbsminderungsrente angerechnet wird und diese Rente unter Umständen nur noch gekürzt gezahlt werden kann. Bei längerem erfolgversprechendem Arbeitsversuch wird natürlich (denke das ergibt sich von alleine) irgendwann auch der grundsätzlich Rentenanspruch überprüft werden. Sprich man wird prüfen ob die Erwerbsminderung noch in dem Umfang vorliegt, wie bei Rentenbewilligung. Ggf. kann eine Erwerbsminderungsrente dann auch reduziert (nur nach teil, statt voll erwerbsgemindert) oder ganz entzogen werden (gar nicht mehr erwerbsgemindert)

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2 Antworten

DRVam 19.04.2019 | 07:35
Ob nach der Beschäftigung der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente dann auch gewährt wird, steht aber auf einem anderen Blatt. Immerhin haben Sie dann ja noch Ihre Arbeitsfähigkeit bewiesen.
Ulliam 19.04.2019 | 07:16
Ja das geht. Sobald du keine Leistungen mehr von der Krankenkasse erhältst, kann dich nieman zwingen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Du kannst einfach wieder anfangen zu arbeiten und falls es gesundheitlich nicht geht, den Antrag einfach später stellen
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