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Experten-Antwort

Zwang zum Widerspruch gegen DRV Entscheid?

von Katharina 19.03.2013 | 01:25
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Fachleute bei der Rentenversicherung oder erfahrene User wissen doch bestimmt, wie die Rechtslage aussieht: Ich habe eine Schwerbehinderung und bin deshalb, trotz guter beruflicher Qualifikation, schwer vermittelbar. Meiner Meinung nach bin ich aber erwerbsfähig. Auf Anordnung des Jobcenters musste ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen, der von der DRV abgelehnt wurde. Die Fallmanagerin im Jobcenter verfügte jetzt per Verwaltungsakt, dass ich dagegen bei der DRV Widerspruch einlegen muss (Die Eingliederungsvereinbarung mit gleichem Inhalt hatte ich vorher nicht unterschrieben). Ist es wirklich legal, dass eine Behörde einen Widerspruch gegen den Entscheid einer anderen Behörde vom Betroffenen fordern darf? Können Sie mir etwas über die Rechtslage sagen? Danke im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2013 | 11:18

Hallo Katharina,

zunächst einmal möchte ich bemerken, dass es zu der von Ihnen geschilderten Situation eigentlich gar nicht kommen dürfte. Nach einer Verfahrensabsprache zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit stellt zunächst das zuständige Jobcenter die Erwerbsfähigkeit der Arbeitssuchenden nach § 8 SGB II fest. Kommt es zu dem Ergebnis, dass Erwerbsfähigkeit nicht vorliegt, fordert es den Arbeitssuchenden zur Rentenantragstellung auf. Im Rahmen des Rentenverfahrens werden die bereits beim Jobcenter vorhandenen Unterlagen durch den Rentenversicherungsträger angefordert und in die Prüfung des Leistungsvermögens einbezogen. Reichen diese Unterlagen nicht aus, ist der Rentenversicherungsträger allerdings berechtigt, eigene medizinische Unterlagen zu erheben. Bestehen seitens des Rentenversicherungsträgers Zweifel an der Beurteilung des Leistungsvermögens durch das Jobcenter sollen diese Zweifel zwischen den beiden Trägern erörtert werden. Der Rentenversicherungsträger entscheidet dann abschließend über den Rentenantrag. Sofern Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, sind die ärztliche Stellungnahme und die zugrundeliegenden medizinischen Unterlagen dem Jobcenter zu übermitteln. Eine Diskrepanz zwischen den Auffassungen der beiden Leistungsträger zur Erwerbsfähigkeit des Arbeitssuchenden sollte damit bereits im Vorfeld ausgeräumt sein.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: Auch ich habe erhebliche rechtliche Bedenken, ob das Jobcenter Sie hier zur Erhebung eines Widerspruchs auffordern darf. Allerdings ist mir auch nicht bekannt, ob das oben beschriebene Abstimmungsverfahren zwischen dem Jobcenter und Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stattgefunden hat.

Insoweit würde ich Ihnen empfehlen, der Aufforderung des Jobcenters erst einmal nachzukommen – schon um evtl. Sanktionen seitens des Jobcenters zu vermeiden.

4 Antworten

Schadeam 19.03.2013 | 07:35
Nein zum Widerspruch gegen eine abgelehnte EM Rente kann Sie das Jobcenter nicht zwingen. Sie sollten allerdings beim Jobcenter auch den Eindruck vermeiden, dass Sie immer wenn es um Arbeit geht, für alles zu krank sind und Ihre Erwerbsfähigkeit auch selbst nicht in Zweifel ziehen.
Maxam 19.03.2013 | 10:25
Ich denke nicht das Sie den Eindruck erweckt.... nur wenn jemand eben nur in einem bestimmten Beruf arbeiten kann und nicht vermittelbar ist sieht das anders aus!! Die Fallmanagerin will Sie einfach um es mal Bürodeutsch zu sagen als Fall vom Tisch haben! Sorry aber das ist wohl so! Stellen Sie einen Widerspruch über den VdK und warten Sie ab was passiert.... Sie haben dann den Anordnungen Ihrer Fallmanagerin folge getragen und es werden die Sozialleistungen nicht gekürzt.... Max max
Katharinaam 19.03.2013 | 19:18
Vielen Dank für die Antworten. @Experte, dieses Abstimmungsverfahren zwischen Jobcenter und DRV hat stattgefunden. Es scheint aber nur eine Formalität zu sein, dabei wurden wohl keine Krankenakten weitergegeben. Ich habe dem erzwungenen Rentenantrag ausführliche Beweise für meine wirkliche Leistungsfähigkeit beigelegt. Die DRV hat dann Gutachtertermine bei zwei Fachärzten anberaumt und meine Erwerbsfähigkeit wurde festgestellt.
Stuosiam 20.03.2013 | 04:16
Na dann, wenn zweifelsfrei Ihre Erwerbsfähigkeit zwischen DRV u. Job-Center festgestellt wurde, dann sofort Beschwerde in Nürnberg über Ihre tolle Fallmanagerin, mit der Bitte diese auf deren Erwerbsfähigkeit bzw. Fachkompetenz zu überprüfen:-)) einlegen. Dies können Sie auf der Hompage der Agentur für Arbeit unter Lob u. Beschwerden tun mit Ihrer BGnummer. Sie werden sehen wie schnell Ihre Fallmanagerin zur Besinnung kommt:-)) Funktioniert wirklich gut habe selbst die Erfahrung mit inkompetenten SB im Job-Center über Beschwerdemanagement geregelt.
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