Hallo Pit, wie bereits richtig erläutert, besteht keine Pflicht zur Rentenantragstellung –siehe Beitrag von Fritz- . Ich denke, Sie haben die richtige Entscheidung getroffen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.
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Hallo Pit, wie bereits richtig erläutert, besteht keine Pflicht zur Rentenantragstellung –siehe Beitrag von Fritz- . Ich denke, Sie haben die richtige Entscheidung getroffen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.
Hallo Pit, > Das wären ja " nur " ca. 65€.... in der Summe für 3 Monate richtig. Die VordruckNr'n haben Sie auch richtig aufgelistet, fehlt nur der R810/Krankenversicherung - die letzte gesetzliche KK muss bestätigen, dass Sie nicht Mitglied der KVdR werden ...waren Sie nie in einer gesetzlichen KV, geht der Vordruck einfachhaltshaber an die nächste AOK. Rat: lassen Sie die Vordrucke in der nächsten Beratungsstelle ausfüllen, die sind schneller :-) Gruß w.Danke für ihre Antwort. Dann weiss ich Bescheid. Hab grad noch mal genau geschaut und gesehen, das die Rente meiner verstorbenen Frau nur 189€ netto betrug. Brutto also ca. 210€. Das heisst der ganze " Papierkrieg " dann wegen ca. 46€ Zuschuss. Das erspare ich mir dann...
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