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Experten-Antwort

Zwang zur Antragstellung große Witwenrente ?

von Pit21.06.2014 | 10:02
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Meine Ehefrau ist vor einigen Wochen verstorben . Versichert war Sie bei der DRV, Bund. Vom Bestatter wurde beim Deutschen Post Rentenservice der Antrag auf Vorschusszahlung/Sterbevierteljahr gestellt ( Antrag läuft noch ). Da ich eine relativ hohe Pension ( Beamter ) erhalte und die Freigrenze erheblich überschreite stellt sich mir jetzt die Frage ob ich noch einen Antrag auf Witwerrente stellen M U S S ? Es ist zu 100% klar das ich aufgrund der eigenen Pension sowie zusätzlich einer kleinen gesetzlichen Rente keine Witwerrente bekommen werde. Die Antragsstellung und die damit verbundene Arbeit wäre - für mich - also völlig unsinnig. Die Frage ist nur, verlangt die RV in jedem Fall und immer selbigen Antrag oder kann ich mir den " schenken " ??

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit, wie bereits richtig erläutert, besteht keine Pflicht zur Rentenantragstellung –siehe Beitrag von Fritz- . Ich denke, Sie haben die richtige Entscheidung getroffen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.

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13 Antworten

Heiko Schröderam 21.06.2014 | 10:32
Das Sterbevierteljahr ist Bestandteil der Witwenrente. Wird ein Witwerrentenantrag nicht gestellt, steht auch das Sterbevierteljahr nicht zu und muss zurückgezahlt werden. Der Witwenrentenantrag muss daher in jedem Fall gestellt werden, auch wenn nach dem Sterbevierteljahr die Witwenrente wegen der Einkommensanrechnung nicht gezahlt wird.
Fritzam 21.06.2014 | 10:56
Heiko Schröder, das ist so nicht richtig. Das Sterbevierteljahr steht dem Witwer in jedem Fall zu. Einen Rentenantrag MUSS er nicht stellen, dazu kann ihn niemand zwingen. Stellt er diesen nicht, stellt die Rentenversicherung das Verfahren vom Amts wegen so ein.
Jensam 21.06.2014 | 11:19
" In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen in voller Höhe dem noch lebenden Partner aus – zusätzlich zu dessen Einnahmen. Das gilt auch, wenn dessen Einkommen in dieser Phase, dem sogenannten Sterbevierteljahr, die Freibeträge überschreitet. Wie aus Anfragen an Finanztest immer wieder klar wird, befürchten viele, dass sie einen Teil wieder zurückzahlen müssen. Doch die drei Monatsrenten stehen dem Hinterbliebenen ungekürzt zu. " http://www.test.de/Sterbevierteljahr-Volle-Rente-noch-drei-Monat…
Jensam 21.06.2014 | 11:16
@Fritz hat Recht : " Während des Sterbevierteljahres findet keine Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente statt (§ 97 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 67 Nr. 5 bzw. 6 SGB VI)."
Fritzam 21.06.2014 | 11:33
Da Pit ja eine Pension bekommt, ist er wahrscheinlich bei einer privaten Krankenkasse versichert. Somit steht ihm sogar für das Sterbevierteljahr ein Beitragszuschuss für seine Krankenversicherung in Höhe von 7,3% zu. Diesen Zuschuss muss er allerdings beantragen.
Pitam 21.06.2014 | 12:58
Nein bin bei keiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert, sondern KV/PF versichert durch die KVB ( Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ). " Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Habe also z.b. mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nichts zu tun. Bei gesetzlich Versicherten muss dieser Antrag beim Witwerrenantrag ja wohl auch immer mit ausgefüllt werden zur Beitragsneuberechnung. Auch darum wird in meinem Fall der Witwerrentenantrag seitens der RV also sicher nicht benötigt....
W*lfgangam 21.06.2014 | 14:54
Hallo Pit, das so genannte Sterbevierteljahr zahlt die Post zunächst mal 'blind' auf Antrag aus. Liegt ein Fall des Hinterbliebenenrentenrechts vor 1987 vor (gemeinsame Erklärung zur Weitergeltung des alten Hinterbliebenenrentenrechts), steht es dem Witwer grundsätzlich nicht zu und ist zu erstatten. Folgt kein formeller Witwenrentenantrag nach (der Antrag für das Sterbevierteljahr ist bereits der formlose Antrag auf Witwerrente!), hat die Sachbearbeitung DRV zunächst die Rechtmäßigkeit der Zahlung (Rechtsstand 1987 ff.) zu prüfen und stellt anschließend das Verfahren ein - entsprechend Ihrem Willen, mangels Antrag keine weitere Witwenrente haben zu wollen (ist in den Rechtsanweisungen entsprechend so vorgesehen). Worauf Sie in Ihrem Falle allerdings ohne Antrag verzichten, ist der Zuschuss zur Krankenversicherung für diese 3 Monate, sofern Sie im Rahmen der KVB selbst Beiträge zahlen - nicht viel, aber immerhin 7,3 % von der Rente. Gruß w.
Pitam 21.06.2014 | 12:58
Nein bin bei keiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert, sondern KV/PF versichert durch die KVB ( Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ). " Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Habe also z.b. mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nichts zu tun. Bei gesetzlich Versicherten muss dieser Antrag beim Witwerrenantrag ja wohl auch immer mit ausgefüllt werden zur Beitragsneuberechnung. Auch darum wird in meinem Fall der Witwerrentenantrag seitens der RV also sicher nicht benötigt....
Pitam 21.06.2014 | 12:58
Nein bin bei keiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert, sondern KV/PF versichert durch die KVB ( Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ). " Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Habe also z.b. mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nichts zu tun. Bei gesetzlich Versicherten muss dieser Antrag beim Witwerrenantrag ja wohl auch immer mit ausgefüllt werden zur Beitragsneuberechnung. Auch darum wird in meinem Fall der Witwerrentenantrag seitens der RV also sicher nicht benötigt....
Pitam 21.06.2014 | 16:51
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Danke für die Info. Eine gemeinsame Erklärung zur Weitergeltung des alten Hinterbliebenenrentenrechts wurde meines Wissens nicht abgegeben. Jedenfalls kann ich mich heute nach so vielen Jahren nicht daran erinnern...Aber das müsste / wird die DRV ja dann eh prüfen. Meine KV Beiträge zur KVB werden vom Dienstherrn ( dem BEV ) direkt vom Ruhegehalt an die KVB überweisen. Also nicht von mir selbst. Der von ihnen genannte Zuschuss von 7,3% für die KV Beiträge bezieht sich dann auf die Brutto Rente ( ca. 300€ pro Monat = 900€ für das Sterbevierteljahr ) meiner verstorbenen Frau oder wie wird das gerechnet ? Das wären ja " nur " ca. 65€.... Auszufüllende Anträge für die Witwerrente wären dann wohl : R500 Hinterbliebenenantrag R660 Anlage zum Antrag auf Hinterbliebenenrente / Angaben zum Einkommen R673 Berücksichtigung von Erwerbersatzeinkommen - auszufüllen vom Dienstherrn also dem BEV - R821 Bescheinigung für Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - auszufüllen von der KVB - Richtig so ?
W*lfgangam 21.06.2014 | 18:13
Hallo Pit, > Das wären ja " nur " ca. 65€.... in der Summe für 3 Monate richtig. Die VordruckNr'n haben Sie auch richtig aufgelistet, fehlt nur der R810/Krankenversicherung - die letzte gesetzliche KK muss bestätigen, dass Sie nicht Mitglied der KVdR werden ...waren Sie nie in einer gesetzlichen KV, geht der Vordruck einfachhaltshaber an die nächste AOK. Rat: lassen Sie die Vordrucke in der nächsten Beratungsstelle ausfüllen, die sind schneller :-) Gruß w.
Pitam 21.06.2014 | 18:52
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo Pit, > Das wären ja " nur " ca. 65€.... in der Summe für 3 Monate richtig. Die VordruckNr'n haben Sie auch richtig aufgelistet, fehlt nur der R810/Krankenversicherung - die letzte gesetzliche KK muss bestätigen, dass Sie nicht Mitglied der KVdR werden ...waren Sie nie in einer gesetzlichen KV, geht der Vordruck einfachhaltshaber an die nächste AOK. Rat: lassen Sie die Vordrucke in der nächsten Beratungsstelle ausfüllen, die sind schneller :-) Gruß w.
Danke für ihre Antwort. Dann weiss ich Bescheid. Hab grad noch mal genau geschaut und gesehen, das die Rente meiner verstorbenen Frau nur 189€ netto betrug. Brutto also ca. 210€. Das heisst der ganze " Papierkrieg " dann wegen ca. 46€ Zuschuss. Das erspare ich mir dann...
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