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Experten-Antwort

Zwang zur Erwerbsminderungsrente bei Perspektive Rente für besonders lang. Versicherte

von Salud21.10.2016 | 21:47
1391 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit vier Wochen Krankengeld und werde so schnell nicht wieder arbeiten gehen können. Am 01.04.2017 kann ich die Rente mit 63 beanspruchen. Sofern die Krankenkasse mich kurzfristig zum Rehaantrag auffordert und dies in einen Rentenantrag umdeutet, bin ich dann gezwungen die Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen zu beantragen oder kann ich mich auf den baldigen Beginn der abschlagsfreien Rente berufen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Salud,

wenn Ihre Krankenkasse Sie auffordert, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, kann sie auch Ihr Dispositionsrecht einschränken. Das heißt, dass die Krankenkasse dann mitreden kann, sollte der Antrag auf Rehabilitation gemäß § 116 SGB VI in einen Rentenantrag umgedeutet werden.

Die Einschränkung Ihres Dispositionsrechts, also Ihre Entscheidungsmöglichkeit, ob und wann Sie einen Rentenantrag stellen, welche Rente Sie beantragen und wann Rentenbeginn sein soll, muss die Krankenkasse Ihnen gegenüber schriftlich äußern.

Es bietet sich daher an, dass Sie mit Ihrer Krankenkasse schon im Vorfeld Kontakt aufnehmen und Ihre Situation darstellen. Vielleicht ist damit die einfachste Lösung möglich.

Sie können aber auch die Durchführung des Rehabilitationsverfahrens abwarten und sollte tatsächlich eine Umdeutung in einen Rentenantrag herauskommen, immer noch Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und eine Klärung Ihrer berechtigten Interessen vornehmen. Denn die Daten, wann eine Erwerbsminderungsrente beginnen würde und welche Abschläge diese hätte, können erst nach Ende des Rehabilitationsverfahrens festgestellt werden.

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2 Antworten

KSCam 22.10.2016 | 09:52
Die Kasse kann Sie zum Reha Antrag auffordern. Berufen können Sie sich auf alles Mögliche, das klären Sie jedoch - falls es überhaupt so kommt - mit Ihrer Krankenkasse. PS: selbst wenn sind die Abschläge der EM Rente bei einem 63 jährigen nicht soooo gewaltig
W*lfgangam 22.10.2016 | 18:41
Hallo Salud, das ist in diesem Fall 'Verhandlungsgeschick' mit der KK - die erhalten ja dann auch einen höheren KV/PV-Beitrag bei abschlagsfreier Altersrente. Kann so oder so ausgehen - ich kenne beide Entscheidungsvarianten ...letztendlich kommt es auf den 'guten' Draht zur eigenen KK an/den dortigen 'Entscheider'. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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