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Experten-Antwort

Zwangsrente

von Schrader17003.08.2022 | 10:35
34 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich werde im Januar 2023 63 Jahre alt. Ich habe einen unbefristeten Teilzeitjob und erhalte aufstockend Hartz4. Nun wurde ich aufgefordert einen Antrag auf Rente mit 63 Jahren zustellen, was einen Abschlag von 12 % bedeutet, und nochmals ca. 11 Prozent für Krankenkasse und Pflegeversicherung. Meine zu erwartende Bruttorente wäre 1006 Euro. Davon 12% Abschlag macht 885 Euro, davon nochmal ca. 11 Prozent Versicherungsbeiträge wären etwa 790 Euro Netto. Mein Hartz4-Anspruch wären aktuell 449 € 543 Miete warm plus 10,33 für Warmwasser. Also bestünde weiterhin ein Anspruch auf Grundsicherung von ca. 207 Euro. Darf das Jobcenter mich daher überhaupt in Zwangsrente schicken? Wie hoch wäre dann die Möglichkeit eines Zuverdienstes. Ich habe ein Nettoeinkommen von 872 Euro plus steuerfreie Zuschläge für Schichtarbeit von durchschnittlich 120 Euro. Für Antworten bedanke ich mich recht herzlich. Schrader170

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schrader170,

ob Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert werden können, entscheidet das Jobcenter nach eigenem Ermessen. Diese Frage sollten Sie daher mit Ihrem Jobcenter klären.

Wir als Rentenversicherungsträger können diese Aufforderung nur dann zurückweisen, wenn Sie vor dem 63. Lebensjahr eine Altersrente mit Abschlägen beantragen sollen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schrader170,

mit einer Wartezeit von 45 Jahren haben Sie Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese wird immer abschlagsfrei gewährt. Sollten Sie allerdings vorher schon eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen, können Sie nicht mehr in eine andere (ggf. dann abschlagsfreie) Altersrente wechseln.

Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann ein Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter bestehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schrader170,

ab welchem Hinzuverdienst Ihre Altersrente nicht mehr zu zahlen ist, hängt maßgeblich von der Höhe Ihrer Rente ab, die wir nicht kennen. Genaue Auskünfte erhalten Sie, wenn Sie eine Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Sie können auch folgenden Hinzuverdienstrechner nutzen:

Hinzuverdienstrechner | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Ausführliche Informationen zum Thema Hinzuverdienst erhalten Sie aus der folgenden Broschüre:

Homepage | Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

18 Antworten

Schadeam 03.08.2022 | 10:53
Was das JC darf und was nicht klären Sie bitte dort. Neben der Altersrente dürften Sie 2023 auf jeden Fall 6300€ dazu verdienen - vielleicht auch mehr, falls der derzeitige Coronazuverdienst von 46060 € auch ins nächste Jahr verlängert werden sollte, Fragen dazu richten Sie bitte an die Koalition. Schönen Tag.
Tippam 03.08.2022 | 12:05
Sie scheinen nicht zu verstehen, dass sich hier um ein Rentenforum handelt. Fragen zur Grundsicherung beantwortet Ihre Kommune (Sozial-/Grundsicherungsamt).
Schrader170am 03.08.2022 | 11:31
Danke ans Expertenteam! Wenn ich weiterarbeiten würde und dann 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt habe, würde sich dann mein Rentenanspruch so erhöhen, als ob ich die Abschlagsfreie Rente erreichen würde? Bis dahin sind es ja nur noch 22 Monate. Eine weitere Frage: würde ich mit dem Erreichen der Regelaltersrente, also ab jetzt 44 Monate, im Falle einer schlechten Rente, Anspruch auf Grundsicherung haben? Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen. Schrader 170
Schrader170am 03.08.2022 | 10:58
Zitat von Schade anzeigen
Hallo Schade, vielen Dank für die schnelle Antwort! Hört sich erstmal nicht schlecht an. Wenn ich aber weiterarbeiten möchte, was ich auf jeden Fall will, wird mir dann wie viel darüber hinaus abgezogen? Ich möchte ja weiterhin Rentenbeiträge einzahlen. Mit freundlichen Grüßen Schrader170
RWam 03.08.2022 | 12:10
Die Grundsicherung für Bedürftige Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Perfideam 03.08.2022 | 12:53
so ist das, das Jobcenter zwingt die Leute zum Rentenantrag. Dies, nach über 40 Versicherungsjahren. Das ist das reale perfide an unserem Versicherungssystem. Die DRV verwaltet und ist nicht zuständig.
Aloisam 03.08.2022 | 12:54
Das Jobcenter darf jeden Alg 2 Empfänger auffordern, mit 63 Jahren einen Rentenantrag zu stellen. Kommen Sie dem nicht nach, kann das Jobcenter sogar die Antragstellung vornehmen und Sie werden zwangsverrentet!
MEEam 03.08.2022 | 13:03
Schrader170
Das Jobcenter darf jeden Alg 2 Empfänger auffordern, mit 63 Jahren einen Rentenantrag zu stellen. Kommen Sie dem nicht nach, kann das Jobcenter sogar die Antragstellung vornehmen und Sie werden zwangsverrentet!
Das Jobcenter darf nicht jeden Leistungsbezieher auffordern, eine Altersrente mit Kürzung zu beantragen! Das Jobcenter muss die s.g. Unbilligkeitsverordnung (Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung - UnbilligkeitsV) prüfen.
RWam 03.08.2022 | 13:06
Arbeitslos und 63 – droht die Zwangsverrentung? Wer arbeitslos und 63 oder älter ist, könnte auch eine vorgezogene Altersrente erhalten. Kann das Amt dann einen Rentenantrag verlangen? Was bei Arbeitslosengeld und Hartz 4 gilt. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/arbeitslos-und-63-dro…
Alois Ergänzungam 03.08.2022 | 13:07
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Regel,bspw. erreicht der Betreffende in Kürze eine abschlagsfreie Altersrente, bezieht er Alg 2 nur als Aufstockung, ist neben der Rente der Bezug von Sozialleistungen, wie GruSi, gegeben. Davon dürfte einiges auf Sie zutreffen.
Atalanteam 03.08.2022 | 13:14
Hier gibt es es einen Artikel dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/arbeitslos-und-63-dro… Möglicherweise kommt die Unbilligkeitsverordnung zum Tragen.
Schrader170am 03.08.2022 | 15:09
Vielen Dank an allen, die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin sehr erfreut darüber. Eine letzte Frage noch ans Expertenteam: Ab welchen Einkommen würde man mir die Zwangsrente komplett streichen? Wie gesagt, ich habe 872 Euro Netto aus dem Brutto von ca. 1090 Euro. Hinzukommen etwa 120 Euro, je nach Nachtschicht und Sonntagsarbeit. Danke für Ihre Bemühungen. Liebe Grüße Schrader170
DiplomRentneram 03.08.2022 | 17:47
Ich weiß gar nicht, weshalb der/die TS/-in hier so besorgt ist… Ich wurde seinerzeit vom JobCenter „gebeten“ mit 60 Jahren die Altersrente zu beantragen! Das Ergebnis sieht nun so aus, dass ich mit 18 % Anschlag mein Dasein fristen muss…
Schrader170am 03.08.2022 | 18:04
Meine Bruttorente wird 885 ca. Euro sein
W°lfgangam 03.08.2022 | 18:33
Hallo Schrader170, -> Unbilligkeitsverordnung, ein paar Links dazu: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/unbi… https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/12a-vorrang… https://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/index.html#BJN… "Ich habe ein Nettoeinkommen von 872 Euro plus steuerfreie Zuschläge für Schichtarbeit von durchschnittlich 120 Euro." + 790 € Nettorente. Damit dürften Sie aktuell mit Rente + zulässigem Hinzuverdienst locker aus der Grundsicherung bzw. HLU raus sein - dieses Jahr. Die Hinzuverdienstgrenze aus Arbeitseinkommen für 2023 beträgt aktuell (wieder nur) 6.300 € Bruttoentgelt, was zur Rentenkürzung führen würde, Sie dann ggf. wieder im ergänzenden Sozialleistungsbereich liegen. HIER kann das keiner aus dem Rentenbereich auflösen, da hilft nur reden/argumentieren mit dem JC. Gruß w. PS: für eine Aufforderung zum Rentenantrag zum 01.02.2023 ist es noch viel zu früh. Da max. die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn 'hochgerechnet' werden können, ist ein Antrag Ende Oktober zeitnah und ausreichend - vielleicht ist das auch ein Argument fürs JC, jetzt nicht 'wild/unverhältnismäßig' eine Rentenantragstellung einzufordern. Bis dahin wird es wohl auch Klarheit geben, ob die künftige Hinzuverdienstgrenze bei Arbeit und Rente nicht doch/dauerhaft höher ausfällt. PPS: natürlich können Sie jetzt schon für Oktober einen Rentenantragstermin buchen (erhalten eine entsprechende Bestätigung/ab mit dem Wisch ans JC) ...Antrag muss ja nicht tatsächlich/formgerecht gestellt werden ;-)
Anna am 18.08.2022 | 14:06
Bitte informieren Sie sich weiter in der dafür speziell geeigneten Foren oder bei einem Sozialverband oder nutzen Sie Möglichkeiten der Rechtsberatung. Soweit ich weiß, darf man nicht zur Zwangsrente gezwungen werden, wenn die Altersrente dadurch so gekürzt werden würde, dass man auf Grundsicherung angewiesen ist. Und wenn das nicht der Fall wäre, wenn man abschlagsfrei später in Rente geht.
W°lfgangam 18.08.2022 | 23:01
Zitat von Anna anzeigen
Danke für diese neue Erkenntnis ...schön, dass Sie die vielen Beiträge oben, die darauf bereits hingewiesen haben - nunmehr/schon 14 Tage später, als das Nonplusultra als Information hier hinzufügen. Sind Foren-Lesende nicht mal in der Lage, von Anfang an einen/diesen Beitrag/dessen (bisherige) Inhalte zu lesen? Sie müssen ja nicht gleich alle anderen 150 Beiträge der letzten Jahre im Forum zum selben Thema nachlesen ;-) Gruß w. PS: identisch/Thema Rentenauskunft ...warum diese lesen, sind nicht mal Bilder drin?! *g
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