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Zwangsverrentung

von Hammerschmittchen20.02.2008 | 12:07
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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kann das arbeitsamt jemanden der langfristig arbeitslos ist u. nicht vermittelbar, noch zwangsverrenten "ja oder nein "

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hammerschmidtchen,

ja, diese Möglichkeit gibt es nach wie vor. Daran ändert grundsätzlich auch das am Freitag vom Bundesrat verabschiedete "Siebte Gesetzes zur Änderung des

Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (noch nicht veröffentlicht!) nichts. Allerdings wird es mit Inkrafttreten dieses Gesetzes neben der Verlängerung der Arbeitslosengeldzahlung u.a. folgende Neuregelung geben:

Hilfebedürftige (ALGII-Bezieher nach dem SGB II) dürfen dann frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahr aufgefordert werden, eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu müssen, sofern dadurch keine unbillige Härte eintritt.

Für konkretere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur/Arge.

4 Antworten

Knut Rassmussenam 20.02.2008 | 13:16
Ja
Hammerschmittchenam 20.02.2008 | 13:30
geht das etwas genauer...danke !!!
Schadeam 20.02.2008 | 13:32
geht Ihre Sachverhaltsschilderung etwas genauer?.... danke Ohne genauere Angaben zum Fall können Sie keine genaue Antwort erwarten, mal abgesehen davon, dass das strenggenommen eine Frage an die Arbeitsverwaltung und nicht an die RV ist.
Knut Rassmussenam 20.02.2008 | 14:38
"ja oder nein" - so haben Sie es ja selber geschrieben! Ja, es gibt noch die Möglichkeit der Zwangsverrentung. Im SGB III - wenn eine Erklärung nach § 428 abgegeben wurde und Anrecht auf eine ungeminderte Altersrente besteht Im SGB II - ab 63 für Leitungsempfänger, die weder § 428 SGB III oder § 65 Abs. 4 SGB II in Anspruch genommen haben (bzw. nicht in Anspruch nehmen konnten)
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