Hallo Hammerschmidtchen,
ja, diese Möglichkeit gibt es nach wie vor. Daran ändert grundsätzlich auch das am Freitag vom Bundesrat verabschiedete "Siebte Gesetzes zur Änderung des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (noch nicht veröffentlicht!) nichts. Allerdings wird es mit Inkrafttreten dieses Gesetzes neben der Verlängerung der Arbeitslosengeldzahlung u.a. folgende Neuregelung geben:
Hilfebedürftige (ALGII-Bezieher nach dem SGB II) dürfen dann frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahr aufgefordert werden, eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu müssen, sofern dadurch keine unbillige Härte eintritt.
Für konkretere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur/Arge.