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Zwangsweiser Rentenbezug mit Abschlägen ohne Leistungsbezug ALG II

von Maximiliane03.09.2007 | 16:07
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (w, geb. 1950) bin seit dem 01.07.03 arbeitslos und auch nach Auslaufen des ALG I (für ALG II war ich nicht bezugsberechtigt) lückenlos bei der Arbeitsagentur gemeldet. 58-er-Regelung kann ich nicht unterschreiben, da sie am 31.12.2007 ausläuft. Krankenversichert bin ich über die Familienversicherung bei meinem Ehemann. Meine Rentenbiografie ist seit Beginn der Berufsausbildung im Sept. 1966 bis zum 30.06.03 lückenlos und anschließend über die Zeiten bei der Arbeitsagentur bis heute. Ich habe bei der BfA das Formular R 240 unterschrieben. Nach heutigem Informationsstand würde ich meine Rente ab dem 60. Lj. bei 18% Abschlägen beantragen, möchte dies aber dann zeitnah nochmal aktuell überdenken und endgültig entscheiden. Ich bin bisher jährlich einmal zur Einzelberatung bei der BfA gegangen und werde dies auch weiterhin tun. Doch die Debatte um die "zwangsweise Verrentung" hat mich aufgeschreckt. Kann mich die Arbeitsagentur zum Rentenbezug ab dem 60. Lj. "zwingen", obwohl ich keine Leistungen mehr erhalte, nur damit ich dann aus der Statistik raus falle? Momentan habe ich zwei Möglichkeiten, Rente zu beantragen: Einmal die Rente für Frauen, da Geburtsjahrgang 1950 und dann eben noch Rente nach Arbeitslosigkeit mit dem Vertrauensschutz nach R 240. Welche Aspekte gilt es in meinem Fall zu beachten? Ich bedanke mich schon im voraus für Ihre Beiträge und bitte auch um den Rat des Experten/der Expertin. Freundliche Grüße Maximiliane

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den sachlichen Beiträgen von "Amadé" ist nichts hinzuzufügen. Zusatz:

Bis Sie Rentnerin sind, sind Sie familienversichert in der KK von Ihrem Mann. Ab Rente zahlen Sie Pflichtbeiträge über Ihre eigene Rente. Grundlage dieser Berechnung ist die Bruttohöhe Ihrer Rente und das kann man im Rentenbescheid erkennen. Die neue Abgeltungssteuer hat damit nichts zu tun.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie als Rentnerin in der KK pflichtversichert sind spielen andere Einkünfte (Zinsen, Miete etc.) keine Rolle. Bei der freiwilligen Versicherung in der KK ist das anders, dann zählen alle Einkünfte.

Da Sie aber Ihr Leben lang gearbeitet haben (Ihre Angaben) werden Sie KK-pflichtversichert. Dann brauchen Sie sich über andere Einkünfte diesbezüglich keine Gedanken mehr machen.

6 Antworten

Amadéam 03.09.2007 | 17:53
Wer keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhält, kann auch nicht in die vorzeitige Rente gezwungen werden. Aber auf was wollen Sie um Gottes willen denn nun warten, wenn Sie keine Aussicht auf Arbeit mehr haben? Trotz der Abschläge in Höhe von schlanken 18 vom Hundert lohnt es sich finanziell einfach nicht, auf die Leistung zu verzichten und den abschlagsfreien Rentenbeginn abzuwarten. Ferner müssen Sie noch folgendes beachten: 1. Die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ab Vollendung des 60. Lebensjahres bringt eh nur noch sehr wenig ein, da es von diesem Zeitpunkt an keine Zurechnungszeit mehr gibt auf die diese Zeit im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung sich günstig auswirken könnte 2. Von Jahr zu Jahr verschlechtert sich das Rentenrecht. Ab 2010 kippt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern dramatisch. Meinen Sie wirklich, dass die Rentenwelt im Jahr 2015 besser aussieht? 3. Von Jahr zu Jahr steigt der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente um je 2 vom Hundert. Der Finanzminister wird künftig zwangsläufig das Heer der Rentner stärker zur Brust nehmen müssen. Auf bessere Zeiten in der Rentenversicherung zu warten lohnt sich extrem selten.
Maximilianeam 03.09.2007 | 19:02
Danke Amadé, Ihre Antwort bekräftigt, was mir z.B. bei der BfA ausgerechnet wurde: Dass ich bei späterem Rentenbezug ohne Abschläge mind. für 22 Jahre Rente beziehen müsste, um die versäumten Jahre "aufzuholen". Ich werde also auch "ohne Zwang" die Rente mit 18% Abschlag beantragen. Gleichzeitig kann ich bei Beginn der BfA-Rente auch eine kleinere Betriebsrente bei 18% Abschlag beantragen. Für die Zeit bis dahin die Frage in die Runde: Würden Sie es als sinnvoll erachten, wenn ich mir bis zum 60. Lj. beide Wege, in Rente zu gehen, offen halte, d.h. weiterhin arbeitssuchend gemeldet zu bleiben oder genügt es für mich, wenn ich einmal die Rente für Frauen beantragen kann? Es ginge wohl hauptsächlich darum, was passiert, wenn ich in den nächsten 2,5 Jahren erwerbsunfähig werden würde? Mein Mann wird a.Gr. eines ATZ-Vertrages 2013 in Rente gehen bei 7,2% Abschlag. Kann ich auch als Rentnerin weiterhin bei seiner gesetzl.Krankenkasse von 2010 bis 2013 fam.versichert bleiben? Oder trifft für mich dann ab 2010 die KVdR zu? Dazu würde mich noch interessieren, welche Berechnungsgrundlage für die KrKassenbeiträge nach Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 gelten soll? Läuft das über den künftig einheitlich geplanten KrKassenbeitragssatz auch anonym wie bei der Kirchensteuer z.B. direkt über die Bank? Ich wäre dankbar, wenn man mir diese Frage auch in diesem Forum beantworten könnte, denn bisher habe ich dazu nichts Brauchbares gefunden. Danke Maximiliane
Amadéam 03.09.2007 | 19:06
Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres würde ich mich an Ihrer Stelle unbedingt weiter arbeitslos melden und auch unbedingt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, schon wegen der Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsrentenschutzes und der möglichen Auswirkungen auf eine Zurechnungszeit. Lassen Sie sich von Zeit zu Zeit unbedingt SCHRIFTLICH bestätigen, dass Sie noch gemeldet sind. Liebend gerne möchte man Sie nämlich loswerden! Man muss nicht Prophet sein, um für die unmittelbare bevorstehend Zukunft zu prognostizieren, dass die Beitragssätze für ARBEITNEHMER sowohl zur Kranken- als auch zur Pflegeversicherung rasant steigen und die Leistungen im gleichen Verhältnis sinken werden. Freund Missfelder - mit seinem Vorstoß in Sachen künstliche Hüfte - hat seinerzeit nur das ausgesprochen, was sämtliche Politiker hinter vorgehaltener Hand laut denken, sich in der Öffentlichkeit - und vor den Wahlen! - aber noch in künstlicher Empörungsrhetorik üben. Prognosen zu wagen auf das Recht, was nach der nächsten Bundestagswahl gelten wird, ist lebensgefährlich. Insbesondere für den Bestand der kostenlosen Familienversicherung würde ich nur IHRE Hände ins Feuer legen. Legen Sie lieber alles in Gottes Hand. Wie spricht der Psalmist: "...es ist besser, in die Hände Gottes zu fallen, als in die der Menschen..." Beinahe hätte ich falsch zitiert und statt "Menschen" das Wort "Politiker" geschrieben.
Maximilianeam 04.09.2007 | 10:10
Kurze Ergänzung: Bis zum Jahresende 2006 habe ich von der Arbeitsagentur ohne Aufforderung jährlich eine schriftl.Bestätigung über meine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug erhalten und dies wurde auch automatisch an die BfA weitergemeldet. Möglicherweise ist das nicht bundesweit üblich, somit hatte ich bisher Glück, will es aber im Auge behalten.
Maximilianeam 04.09.2007 | 10:00
Danke für Ihre Info. Meine Frage auf die Beiträge zur KVdR bezog sich darauf, ob (natürlich immer nach heutigem Stand der Gesetze) als Berechnungsgrundlage neben der Rente (BfA + Betriebsrente) hierfür z.B. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen herangezogen werden? In einem anderen Beitrag aus diesem Forum las ich nämlich, dass es nicht immer sinnvoll wäre, z.B. eine private RV verrenten zu lassen. Man sollte lieber Kapital und Zinsen selbst in die Hand nehmen. Dafür sprechen ja auch noch andere Gründe.
Maximilianeam 04.09.2007 | 15:32
Abschließend noch eine Frage zur KV: Ich bin derzeit und bis zu meinem Renteneintritt bei meinem Mann familienversichert. Mein Mann war bisher freiwillig in der gesetzl.KV versichert und seit 04/07 arbeitet er im Blockmodell-ATZ und ist jetzt a.Gr. des ermäßigten Gehalts pflichtversichert. Aus dieser Situation heraus könnten wir (nach heutigem Stand der Gesetze) also beide als Pflichtversicherte in die KVdR aufgenommen werden? Dass mein Mann über einen langen Zeitraum vorher freiwillig bei der GKV versichert war, spielt hierfür keine Rolle? Maßgeblich ist also, wie es beim Zeitpunkt des Übergangs vom Arbeitsleben direkt in die Rente ist?
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