Hallo.Ich habe das Problem, dass ich seit einiger Zeit einen zweiten Arbeitgeber habe. Da bei einem Arbeitgeber das Gehalt sehr unregelmäßig ist, muss jeden Monat rückwirkend das Verhältnis der zwei Löhne zueinander ermittelt werden und rückwirkend die SV-Beiträge richtiggestellt werden. Das Gesamteinkommen liegt über der BBG RV. Manchmal liegt ein Einkommen alleine über der BBG.
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit einmalig zum Jahresende eine Richtigstellung zu machen?Wie kann man ohne viel zusätzliche Rechnerei im Laufe des Jahres die SV-Beiträge abführen?
Da ich mittlerweile von jedem Arbeitgeber für jeden Monat einen Lohnzettel und zwei Richtigstellungen erhalte ist das ziemlich nervig.
Danke
09.10.2008, 15:55
von
mute
09.10.2008, 19:31
von
Chris
Da sehe ich keine Chancen. Die Abrechnungen dürfen nicht später korrigiert werden. Korrekturen werden zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Ansonsten müsste ein Arbeitgeber ggf. Säumniszuschläge zahlen, falls die BBG nicht überschritten wird.
10.10.2008, 08:33
Experten-Antwort