Hallo David Damm,
wenn Sie mehrere selbständige Tätigkeiten unabhängig voneinander ausüben, kann es durchaus sein, dass eine rentenversicherungspflichtig ist und die andere nicht.
Um dies feststellen zu lassen und entsprechend Sicherheit bei dieser Frage zu haben können Sie einen Antrag stellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217138/publicationFile/733/V0023.pdf
Für Ihre Frage zu Ihrer Steuernummer verweise ich Sie auf Ihren Steuerberater bzw. auf das Finanzamt.