Hallo,
ich bin Freiberufler und arbeite als vereidigter Dolmetscher und Übersetzer - bin Kleinunternehmer.
Letztes Jahr habe ich auch ein Zertifikat als Sprachlehrer erworben und ab kommendem Herbst möchte ich gern auch mit meiner Lehrtätigkeit beginnen.
Obwohl die freiberufliche Lehrtätigkeit rentenversicherungspflichtig ist, bleibt es mir noch unklar, ob auch meine Tätigkeit als Übersetzer und Dolmetscher steuerpflichtig ist oder nicht.
Mein Steuerberater meint, ich darf bei Ausübung beider Tätigkeiten die gleichen Steuernummer zur Rechnungerstellung benutzen.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
David Damm