Hallo Gigi,
es ist möglich, dass nebeneinander Anspruch auf Halbwaisenrente nach verschiedenen Versicherten besteht. Allerdings wird nur die höchste der Renten auch ausgezahlt.
Für die Waisenrente nach dem Stiefvater ist Voraussetzung, das die Waise im Zeitpunkt des Todes in seinem Haushalt aufgenommen war. Für den leiblichen Vater gibt es eine solche Voraussetzung nicht - hier besteht im Extremfall auch Anspruch, wenn Waise und Vater sich seit Jahren nicht mehr gesehen haben (denn der leibliche Vater ist ja trotzdem dem Grunde nach unterhaltspflichtig und die Waisenrente hat letztlich den Zweck, diesen Unterhalt zu ersetzen - auch wenn keine konkrete Unterhaltszahlung als Voraussetzung verlangt wird).