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Experten-Antwort

zwei Minijobs mit Aufstockung

von Martha20.12.2011 | 10:22
1459 Ansichten
2 Antworten

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Ich übe derzeit einen Minijob mit einem Verdienst von 80 Euro/mtl. aus. Damit ich den Schutz für eine Krankheitsrente nicht verliere, stocke ich die Beiträge zur Rentenversicherung auf. Nun hätte ich einen weiteren Minijob (Lohn je nach Arbeitsanfall ca. 50 bis 100 Euro im Monat) in Aussicht. Wie wird dann zukünftig der Aufstockungsbeitrag für die Rentenversicherung berechnet? Müsste ich dann wegen der Mindestgrenze von 155 Euro jedem Arbeitgeber die Lohnabrechung vom anderen Minijob vorlegen oder wie funktioniert die Berechnung in der Praxis? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Verzicht gilt für alle geringfügigen Beschäftigungen, so auch für die neue.

Zur Prüfung der Mindest-Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 155 Euro müsste insofern ein Austausch stattfinden.

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1 Antworten

.am 20.12.2011 | 12:53
Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Aufstockung) gilt für alle parallel ausgeübten Beschäftigungen. Bei Aufnahme einer zweiten Beschäftigung ist dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass bereits eine Beschäftigung ausgeübt wird. Auch dem ersten Arbeitgeber ist die Aufnahme einer zweiten Beschäftigung mitzuteilen. Bezüglich der Berechnung des Gesamtrentenbeitrages müssensich die Arbeitgeber untereinander austauschen.
Deutsche Rentenversicherung
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