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Zwei Riester Verträge

von Jackson14.07.2007 | 13:15
1338 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

1.) Darf "EIN" Person zwei Riester Verträge haben??? 2.) Da er zweimal Zulagen beantragt... Wie wird das entschieden welche Rente die Zulage bekommt? 3.)Kann man die rente kündigen ohne strafe geld zuzahlen? 4.)Kann man das eine riesterrente auf das andere übertragen??? mfg

3 Antworten

Schiko.,am 15.07.2007 | 15:05
Ich meine nein! Förderungsfähig in 2007 sind die 3% beiträge des vorjahresbrutto. Kaum vorstellbar das 2 verträge abgeschlossen wurden. Spätestens bei der einkommensteuererklärung fällt dies auf. Meine auch, die zulagenstelle erfährt dies durch die beantragung der zulagen. Soweit ein 2. vertrag besteht( ohne zulagengewährung) ist es zweckmäßig diesen sofort aufzulösen. Kann mir auch vorstellen, die versicherungsgesellschaft hat nichts dagegen, wenn zusätzliche beiträge auf den erst- vertrag nachträglich einfliesen. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 16.07.2007 | 01:07
Zitat: "Mein Tipp: So lange einzahlen bis die Abschlusskosten abgearbeitet sind und dann beitragsfrei stellen (sofern das finanziell möglich ist). So, jetzt bin ich gespannt auf den Experten, was er von meinen Ausführungen hält ... ;-)". Zwar bin ich nicht der "Experte" ich hoffe jedoch, dass niemand so "schlau" ist, Ihren miserablen Tipp zu befolgen. Was soll denn der Schwachsinn bezwecken, der Bank bzw. Versicherung das mühsam verdiente Geld in den Rachen zu werfen und dann, wenn man auf Null ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen? Solche Erlebnisse, wie sie unser User "Hans im Glück" hatte, scheinen gehäuft aufzutreten. Man schaue nach unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. und lese dazu meine Antwort Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Der folgende Artikel ist zwar etwas verstaubt, hat aber immer noch seine Berechtigung: http://www.banktip.de/News/8315/Erste-Katerstimmung-bei-der-Ries…
Kleine Hilfeam 15.07.2007 | 23:21
Ich beschäftige mich auch gerade mit Riester... Einige Antworten gibt es unter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ja, Sie dürfen zwei Verträge abschließen und sogar für beide Zulagen kassieren - allerdings nur einmal (also nicht zweimal 114Euro Grundzulage; die Zulagen werden auf die Verträge verteilt). Sie können auch ohne Strafe die Verträge kündigen - nur ist die bereits eingezahlte Kohle plus die lieben Zulagen futsch. Besser ist es, sich "beitragsfrei" zu stellen, d.h. nicht mehr einzuzahlen. Dann bleibt die bislang einbezahlte Kohle stehen und erwirtschaftet Zinsen. Aber Achtung: Die Jungs von Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften verlangen Abschlussgebühren. Die werden auf die ersten 5 Jahre verteilt. Die meisten "Normal-Einzahler" haben in ihrem jährlichen Vorsorgereport also immer noch ein Minus stehen. Aus dem ohne weitere Einzahlungen rauszukomen wird schwierig. Mein Tipp: So lange einzahlen bis die Abschlusskosten abgearbeitet sind und dann beitragsfrei stellen (sofern das finanziell möglich ist). So, jetzt bin ich gespannt auf den Experten, was er von meinen Ausführungen hält ... ;-) Viele Grüße! J.
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