Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Georg,
unmittelbar Förderberechtigte können die [Riesterzulage:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente/riester-zulagen-und-riester-beitraege.html auf maximal zwei Verträge verteilen. Sie können sich zum Beispiel an einer [betrieblichen Altersversorgung:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html beteiligen und daneben noch einen Vertrag mit einem privaten Anbieter eines Vorsorgeprodukts abschließen. Beim Sonderausgabenabzug können Sie Altersvorsorgebeiträge auch aus mehr als zwei Verträgen geltend machen. Ehegatten/Lebenspartner mit einer vom anderen Ehegatten/ Lebenspartner abgeleiteten Förderberechtigung können die Zulage nicht auf mehrere Verträge verteilen. Sie erhalten die Grundzulage nur für den ersten Altersvorsorgevertrag, für den sie den Zulageantrag im jeweiligen Beitragsjahr gestellt haben.
Ihre Zulage müssen Sie bei Ihrem Anbieter beantragen. Er wird Ihnen ein Antragsformular zuschicken, das Sie fristgerecht ausfüllen und an ihn zurücksenden müssen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Kalenderjahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei dem Anbieter Ihres Riester-Vertrages eingehen. Dieser leitet ihn elektronisch an die ZfA weiter. Die ZfA überweist die Zulage dann direkt an Ihren Anbieter, der sie unverzüglich Ihrem Vorsorgekonto gutschreiben muss.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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