Sehr geehrte Frau Mehlitz,
die Entscheidung, ob Sie die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente durch Ihren Rentenversicherungsträger mit einer Klage anfechten wollen, können nur Sie -am besten in Absprache mit Ihrem Rechtsbeistand- treffen, da uns die Einzelheiten Ihres Falles nicht bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen