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Zweigeteilte Rente

von Irma23.04.2009 | 20:19
1178 Ansichten
4 Antworten

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Hier meine Situation, ein Teil meiner früheren Tätigkeit habe ich im Angestelltenverhältnis gearbeitet und wurde danach ins Beamtenverhältnis(Bea auf Lebenszeit) berufen. Für die Angestelltenzeit erhalte ich Rente von der RV und für die Zeit des Beamtenverhältnisses erhalte ich Pension. Auf Grund meines Beamtenverhältnisses bin ich privat versichert und das bleibt auch während der Pension so. Von der RV erhielt ich ein Vorabbescheid meiner voraussichtlichen Rente und gleichzeitig die Höhe der Summen von KV und PV mitgeteilt. Hier meine Frage: Welche Institution erhält diese Abzüge, da ich in keiner gesetzlichen KV mehr versichert bin? MfG Irma

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits ausgeführt wurde, werden bei Ihnen entgegen der Rentenauskunft Beiträge zu KV und PV nicht einbehalten. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss zu beantragen.

3 Antworten

Chrisam 24.04.2009 | 06:19
In dem Vorabbescheid werden noch die Beiträge bei einer Pflichtversicherung ausgewiesen. Wenn Sie privat versichert sind, werden keine Beiträge abgezogen, im Gegenteil: Sie bekommen dann noch einen Beitragszuschuss.
Heinericham 24.04.2009 | 08:15
Fragen Sie hinsichtlich eines Beitragszuschusses bei Ihrem Dienstherren in der Beihilfestelle nach, wie hoch dieser maximla sein darf, ohne dass Ihnen die Beihilfe gekürzt wird. Dann können Sie den Zuschuss entsprechend begrenzen.
...am 24.04.2009 | 09:46
Begrenzung geht nur bei Bundesbeamten, Grenzbetrag beträgt 40,99Euro. Bei Landesbeamten ist dieser Betrag höher, aber ein Begrenzung ist nicht möglich bzw. hätte beim Überschreiten keine Auswirkung auf die Kürzung der Beihilfe.
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