Ist es möglich, in der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitglied zu sein als selbständiger Landwirt und gleichzeitig noch in die gesetzliche Rentenversicherung einen freiwilligen Beitrag zu zahlen? (Auch wenn bei letzterer die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt ist?)
Gruß Cyber
Hallo Cyber,
ich vermute mal, dass Sie schon ein paar Jahre/Monate in die gesetzliche RV eingezahlt, aber die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt haben, sonst würde eine freiwillige Versicherung ja keinen Sinn machen.
Nach § 7 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VI können sich Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, freiwillig versichern.
Jegliche Vers.Pflicht in der RV, hierzu zählen auch die Versicherungspflicht nach dem KSVG und wegen Kindererziehung schließt die freiwillige Versicherung aus. Die Versicherungspflicht nach dem ALG steht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung NICHT gleich und somit einer freiwilligen Versicherung grundsätzlich nicht entgegen.
Sie können bei der DRV einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Formulare > Versicherung > Antrag auf Beitragszahlung können Sie sich den erforderlichen Antrag V060 herunterladen (Erläuterungen zum Antrag = V061).
MfG Rosanna.