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Experten-Antwort

Zweimal RV

von Lothar Demel04.02.2020 | 20:28
303 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, meine Frau arbeitet 30 Std. in der Woche SV-pflichtig. Nun möchte sie gerne noch einen Minijob, also auf 450 Euro Basis, dazu aufnehmen. Vom Mitlesen hier im Forum weiß ich, dass es Anfragen gibt, sich von den RV-Beiträgen befreien zu lassen. Ich habe ihr geraten, dass nicht zu tun, wer weiß für was das mal gut ist. Aber geht das tatsächlich, quasi 2 Beiträge in die Rentenkasse einzahlen? MfG L. Demel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lothar Demel,

ja, das geht. Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen/Tätigkeiten ausgeübt, so sind auch für alle diese Beschäftigungen/Tätigkeiten entsprechende Pflichtbeiträge zu zahlen. Begrenzt wird diese Beitragszahlung lediglich durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Allerdings ist es zum Beispiel nicht möglich, neben Pflichtbeiträgen auch noch (ergänzende/aufstockende) freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.

Die Frage, ob die in Ihrem Beispiel genannte Beitragszahlung notwendig und sinnvoll ist, müsste allerdings individuell geklärt werden. Hierzu können/sollten Sie (bzw. Ihre Frau) sich nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

KSCam 04.02.2020 | 20:32
Ja das geht. Über den Sinn der Minijobbeiträge in diesem Fall (wo eh schon Beiträge vorliegen) kann man allerdings trefflich streiten. Die einen sagen so die anderen so. Muss individuell entschieden werden
Lothar Demelam 04.02.2020 | 21:01
Danke für die schnelle Antwort! Mitgedanke:Wenn der "Hauptjob" mal krachen geht und der Minijob bleibt und man gerät für einen gewissen Zeitraum in die Bedürftigkeit bis runter ins Alg 2,dann gibt es ja keine Beiträge zur RV mehr, aber durch den Minijob und die Entscheidung für die Beitragszahlung bestünde ja auch der EMR - Schutz weiter, oder? Man weiß nie, was noch so alles passiert!
Jonnyam 04.02.2020 | 21:18
Zitat von Lothar Demel anzeigen
Ja das geht. Über den Sinn der Minijobbeiträge in diesem Fall (wo eh schon Beiträge vorliegen) kann man allerdings trefflich streiten. Die einen sagen so die anderen so. Muss individuell entschieden werden
Danke für die schnelle Antwort! Mitgedanke:Wenn der "Hauptjob" mal krachen geht und der Minijob bleibt und man gerät für einen gewissen Zeitraum in die Bedürftigkeit bis runter ins Alg 2,dann gibt es ja keine Beiträge zur RV mehr, aber durch den Minijob und die Entscheidung für die Beitragszahlung bestünde ja auch der EMR - Schutz weiter, oder? Man weiß nie, was noch so alles passiert!
Die Überlegung ist gar nicht schlecht!
KSCam 04.02.2020 | 21:40
Ja klar, das ist ein Gedanke. Aber keiner weiß wie sicher der Hauptjob ist und vor allem kennt keiner das Alter der Fragesteller. Es könnte ja um eine 60 jährige im öffentlichen Dienst sein,.... So gesehen ist eben vieles offen.
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