Hallo und guten Tag,
ein langjähriger Freund, der für eine gemeinnützige soziale Einrichtung arbeitet, hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht.
Nun habe ich in diesem Forum schon viel geblättert und gelesen, jedoch kein Thema gefunden, welches zu meinem speziellen Anliegen passt. Daher eröffne ich ein neues Thema und bemühe mich, meine Situation kurz und sachlich zu beschreiben.
Ich bin 57 Jahre alt und habe gelernt zu akzeptieren, dass ich psychisch krank bin. Nach vielen erfolgreichen Berufsjahren begann aufgrund gesundheitlicher Probleme vor rund sechs Jahren der berufliche und soziale Abstieg.
Im Juli 2013 erfolgte dann der gesundheitliche Zusammenbruch und AU.
Im Juni 2014 werde ich durch die KK aufgefordert, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/Rente zu stellen. Der Antrag wurde bewilligt, worüber ich sehr froh und dankbar bin!
Die stationäre med. Reha-Behandlung wurde regulär beendet mit einer Behandlungsdauer von Ende Okt. 2014 bis Mitte Feb. 2015 - also 17 Wochen. Meine Arbeitsfähigkeit wurde als arbeitsunfähig beurteilt, mit der dringenden Empfehlung einer Weiterbehandlung in einer Traumaklinik. Noch während der Reha-Behandlung habe ich zwecks einer Weiterbehandlung Kontakt mit der kooperierenden Traumaklinik aufgenommen.
Da aufgrund andauernder Krankheit mein Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich gekündigt wurde und der Anspruch auf Krankengeld
beendet war, habe ich unmittelbar nach Abschluss der Reha-Behandlung bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf ALG1 gestellt.
Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wurde der Antrag auf ALG1 bewilligt, gleichzeitig wurde ich durch Arbeitsagentur aufgefordert, einen "Antrag auf Reha-Leistungen oder EU-Rente" zu stellen, da ich in meiner Leistungsfähigkeit so weit gemindert bin, dass ich nur noch weniger als 15 Std. wöchentlich arbeiten kann. Diesen Antrag habe ich dann unterschrieben an die Arbeitsagentur gesendet.
Nach der Reha-Behandlung bin ich wieder in neurologischer und psychotherapeutischer Behandlung, und warte auf die Weiterbehandlung in der Traumaklinik, bei welcher ich auf der Warteliste stehe.
Nun habe ich den Bescheid vom Rentenversicherungsträger erhalten, über die Bewilligung einer 5-wöchigen stationären Leistung zur med. Rehabilitation, in einer Klinik für Rehabilitation (Psychosomatik).
Darüber bin ich sehr enttäuscht und sehe darin wenig Sinn. Ich möchte der Empfehlung resultierend aus der ersten Reha-Behandlung folgen, und mich stationär oder ambulant in der Traumaklinik weiterbehandeln lassen, mit welcher ich bereits in Kontakt stehe.
Welche Möglichkeiten habe ich und wie muss ich mich dem Rentenversicherungsträger gegenüber verhalten, dass mir keine Nachteile entstehen und eine Weiterbehandlung in der Traumaklinik erfolgen kann?
Für Tipps und Meinungen besten Dank im Voraus!
Beste Grüße
A. aus B.