Selbstverständlich haben Sie -wie im Beitrag zuvor bereits erwähnt- die Möglichkeit, eine Umeinweisung in eine andere Rehaklinik zu beantragen. Die von Ihnen angestrebte Behandlung in einer Traumaklinik soll doch aber vermutlich zu Lasten der Krankenversicherung erfolgen. Setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung bei der Rentenversicherung in Verbindung. Da Sie aber von der Arbeitsagentur zur Antragstellung aufgefordert wurden, ist insbesondere eine Verschiebung oder auch Absage der Reha nur mit vorheriger Zustimmung der Arbeitsagentur möglich. Daher sollten Sie ggfs. auch Kontakt mit Ihrem dortigen Ansprechpartner aufnehmen.