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Experten-Antwort

zweite med. Reha innerhalb kurzer Zeit ?

von adore28.07.2015 | 18:53
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9 Antworten

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Hallo und guten Tag, ein langjähriger Freund, der für eine gemeinnützige soziale Einrichtung arbeitet, hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht. Nun habe ich in diesem Forum schon viel geblättert und gelesen, jedoch kein Thema gefunden, welches zu meinem speziellen Anliegen passt. Daher eröffne ich ein neues Thema und bemühe mich, meine Situation kurz und sachlich zu beschreiben. Ich bin 57 Jahre alt und habe gelernt zu akzeptieren, dass ich psychisch krank bin. Nach vielen erfolgreichen Berufsjahren begann aufgrund gesundheitlicher Probleme vor rund sechs Jahren der berufliche und soziale Abstieg. Im Juli 2013 erfolgte dann der gesundheitliche Zusammenbruch und AU. Im Juni 2014 werde ich durch die KK aufgefordert, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/Rente zu stellen. Der Antrag wurde bewilligt, worüber ich sehr froh und dankbar bin! Die stationäre med. Reha-Behandlung wurde regulär beendet mit einer Behandlungsdauer von Ende Okt. 2014 bis Mitte Feb. 2015 - also 17 Wochen. Meine Arbeitsfähigkeit wurde als arbeitsunfähig beurteilt, mit der dringenden Empfehlung einer Weiterbehandlung in einer Traumaklinik. Noch während der Reha-Behandlung habe ich zwecks einer Weiterbehandlung Kontakt mit der kooperierenden Traumaklinik aufgenommen. Da aufgrund andauernder Krankheit mein Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich gekündigt wurde und der Anspruch auf Krankengeld beendet war, habe ich unmittelbar nach Abschluss der Reha-Behandlung bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf ALG1 gestellt. Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wurde der Antrag auf ALG1 bewilligt, gleichzeitig wurde ich durch Arbeitsagentur aufgefordert, einen "Antrag auf Reha-Leistungen oder EU-Rente" zu stellen, da ich in meiner Leistungsfähigkeit so weit gemindert bin, dass ich nur noch weniger als 15 Std. wöchentlich arbeiten kann. Diesen Antrag habe ich dann unterschrieben an die Arbeitsagentur gesendet. Nach der Reha-Behandlung bin ich wieder in neurologischer und psychotherapeutischer Behandlung, und warte auf die Weiterbehandlung in der Traumaklinik, bei welcher ich auf der Warteliste stehe. Nun habe ich den Bescheid vom Rentenversicherungsträger erhalten, über die Bewilligung einer 5-wöchigen stationären Leistung zur med. Rehabilitation, in einer Klinik für Rehabilitation (Psychosomatik). Darüber bin ich sehr enttäuscht und sehe darin wenig Sinn. Ich möchte der Empfehlung resultierend aus der ersten Reha-Behandlung folgen, und mich stationär oder ambulant in der Traumaklinik weiterbehandeln lassen, mit welcher ich bereits in Kontakt stehe. Welche Möglichkeiten habe ich und wie muss ich mich dem Rentenversicherungsträger gegenüber verhalten, dass mir keine Nachteile entstehen und eine Weiterbehandlung in der Traumaklinik erfolgen kann? Für Tipps und Meinungen besten Dank im Voraus! Beste Grüße A. aus B.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2015 | 09:24

Selbstverständlich haben Sie -wie im Beitrag zuvor bereits erwähnt- die Möglichkeit, eine Umeinweisung in eine andere Rehaklinik zu beantragen. Die von Ihnen angestrebte Behandlung in einer Traumaklinik soll doch aber vermutlich zu Lasten der Krankenversicherung erfolgen. Setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung bei der Rentenversicherung in Verbindung. Da Sie aber von der Arbeitsagentur zur Antragstellung aufgefordert wurden, ist insbesondere eine Verschiebung oder auch Absage der Reha nur mit vorheriger Zustimmung der Arbeitsagentur möglich. Daher sollten Sie ggfs. auch Kontakt mit Ihrem dortigen Ansprechpartner aufnehmen.

8 Antworten

Reha-Experteam 29.07.2015 | 07:44
Hallo adore, Traumaklinik hört sich für mich nicht nach einer der Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung unterliegenden Rehaklinik an. Es muss sich um eine ausgewiesene Rehaklinik handeln, dass die Kosten hierfür gfls. übernommen werden können. Ansonsten kannst du selbstverständlich einen Antrag auf Umeinweisung stellen, in dem du mit Begründung (!) angibst in welcher Klinik, und weshalb dort, du deine Reha durchführen willst. Grundsätzlich würde ich aber erst mal mit der Arbeitsagentur abklären, ob es für diese ok ist, wenn du den Antrag auf Umeinweisung stellst. (Du erhälst ja ALG nach § 145 SGBIII) Magst du mir mal verraten welche Klinik die gewünschte Klinik ist, vielleicht kann ich herausfinden, ob diese durch die DrV belegt wird?
Reha-Experteam 29.07.2015 | 09:13
Hallo nochmal, ja, genau so ist es. Für die Behandlung in der Klinik ist eine Krankenhauseinweisung notwendig, Kostenträger wäre die Krankenkasse. Da hast du über die DrV leider keine Chance für die Kostenübernahme. Das tut mir sehr leid! Ich wünsche dir gute Besserung.
adoream 29.07.2015 | 08:33
Hallo, danke für deine Antwort. Es handelt sich um das Traumazentrum des Klinikums Wahrendorff. Diese Einrichtung ist auf die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen spezialisiert. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Weiterbehandlung dort wohl nur über die KK als Kostenträger möglich.
adoream 29.07.2015 | 11:47
Danke für die Hinweise und die freundlichen Worte. Die DrV und auch die Arbeitsagentur sind über die geplante Weiterbehandlung in der Traumaklinik informiert. Durch den Bescheid zu einer weiteren Reha muss ich annehmen, dass interessiert dort niemanden. Ich muss zugeben, ich fühle mich mit der Situation überfordert und treffe wohl falsche Entscheidungen. So war die Antragstellung über die Arbeitsagentur vielleicht ein Fehler.
Reha-Experteam 29.07.2015 | 13:29
Die Antragstellung war genau richtig, da du ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung beziehst. Ansonsten kann die Arbeitsagentur bei fehlender Mitwirkung die Leistungen einstellen. So schlimm ist die ganze Situation doch gar nicht. Mach die Reha (Mitwirkungspflicht AfA!!!) und die Akutstationäre Behandlung in der Traumaklinik kann auch erfolgen. Das sind ja zwei verschiedene Bereiche, einmal eben Krankenhausbehandlung und einmal Reha. Evt. wird ja auch in der Reha festgestellt, dass verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Nur nicht verzweifeln! Geh in Ruhe in Reha und hoffentlich hilft sie dir auch ein bißchen. Bisher läuft nach den Angaben, die du gemacht hast, nichts schief. Alles Gute!
adoream 29.07.2015 | 14:43
Ich komme doch sozusagen frisch aus einer 17-wöchigen Reha. Und ich bin wirklich sehr froh, dass ich diesen Weg gegangen bin, und die DrV mir dieses ermöglicht hat. Bis zur Weiterbehandlung mache ich die Nachsorge und bin in psychotherapeutischer Behandlung, in der ich auf die Weiterbehandlung in der Traumaklinik vorbreitet werde, also eine Vorsorge. Jetzt die zweite Reha bringt alles Durcheinander und empfinde ich als eine Belastung. Diese Reha ist wirklich nicht hilfreich und eine Verschwendung von Zeit und Geld. Vielen Dank nochmals für die freundlichen Worte und das Verständnis, dass ich hier in diesem Forum erfahren habe. Ich darf sagen, dass mir aufgrund der Erkrankung das Schreiben leichter fällt als das Reden. So geht es mir auch mit dem Telefonieren.
Reha-Experteam 29.07.2015 | 15:00
Warum so kurz nach einem Heilverfahren jetzt ein erneutes aufgrund der Aufforderung durch die AfA bewilligt wurde kann man leider ohne Einicht in die Unterlagen nicht genau sagen, es wären jetzt reine Spekulationen..... Ich verstehe, dass das die ganze Situation durcheinander bringt, befürchte aber, dass du die Reha durchziehen musst (eben wegen der Mitwirkungspflicht für das ALG 1). Wie sagt mein oberster Chef immer: Reha schadet nicht! Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass ich ein bißchen helfen konnte!
Reha-Experteam 29.07.2015 | 15:00
Warum so kurz nach einem Heilverfahren jetzt ein erneutes aufgrund der Aufforderung durch die AfA bewilligt wurde kann man leider ohne Einicht in die Unterlagen nicht genau sagen, es wären jetzt reine Spekulationen..... Ich verstehe, dass das die ganze Situation durcheinander bringt, befürchte aber, dass du die Reha durchziehen musst (eben wegen der Mitwirkungspflicht für das ALG 1). Wie sagt mein oberster Chef immer: Reha schadet nicht! Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass ich ein bißchen helfen konnte!
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