Ich arbeite seit ca. 3 Jahren selbständig als Handwerker und bin da von der Versicherungspflicht befreit. ( wegen 18 J. ) In diesem Handwerk habe ich momentan keine bis sehr geringe Umsätze. Jetzt habe ich eine zweite Selbständigkeit angefangen, da betreue ich Jugendliche in meinem Haus für einen freien Jugendhilfeträger auf Honorarbasis. (ganz gute Umsätze) Zusätzlich arbeite ich im Angestelltenverhältnis für 420,- EUR, wo auch RV-Beiträge gezahlt werden. Bin ich jetzt für die zweite Selbständigkeit wieder Versicherungspflichtig?
21.03.2013, 17:20
Experten-Antwort
Hallo Reinhold,
jede Selbständigkeit ist für sich zu betrachten. Es wird damit zu prüfen sein, ob Sie im Rahmen der neuen Selbständigkeit versicherungspflichtig sind. Bitte zeigen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die weitere Selbständigkeit an.