Hallo Prinzipal76,
soweit die medizinischen (persönlichen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist grundsätzlich auch eine (weitere) Maßnahme zur Teilhabe durch den Rentenversicherungsträger denkbar. Zumindest existiert kein gesetzlicher Ausschlussgrund im Zusammenhang mit der von der Agentur für Arbeit getragenen Maßnahme.
Aber: Ich kann natürlich von hier aus nicht einschätzen, inwieweit ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger erfolgreich sein wird. Hier sollten Sie direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen und ggf. einen (weiteren) Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung des Rentenversicherungsträgers zur Teilhabe am Arbeitsleben und weitere Informationen finden sie übrigens hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true