Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zweitstudium Medizin - Halbwaisenrente

von Malibu07.07.2008 | 22:02
2271 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich würde mich gerne erkundigen, ob es bereits Erfahrungen gibt für meine Studienkonstellation: Ich studiere derzeit im letzten Semester Psychologie im Bachelorsystem und erhalte Halbwaisenrente. In diesem Wintersemester würde ich gerne anfangen Medizin zu studieren. Da ich weiß, dass es wohl eine sinnvolle Begründung für meine Zweitstudienwahl geben muss, um weiter Halbwaisenrente zu erhalten!?, wollte ich mich informieren, ob es bei dieser Fächerkombinationen Erfahrungswerte oder Vermutungen gibt, wie dabei die Erfolgschancen aussehen.Bei Zahnmedizin und Humanmedizin z.B. geht das ja z.B. problemlos. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wird die Hochschulausbildung durch die Ablegung einer Abschlussprüfung (z. B. Bachelorprüfung) beendet, endet grds. auch der Anspruch auf Waisenrente.

Für die nach einer Abschlussprüfung liegenden Zeiten eines Ergänzungs- oder Zusatzstudiums in der GLEICHEN Studienrichtung liegt grds. keine Hochschulausbildung vor. Etwas anderes gilt nur, wenn durch das weitere Studium ein neuer akademischer Grad erworben wird (vgl. hierzu http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=C9952C6C5BBE4eb60025746300400f2f).

Eine verbindliche Aussage über Ihren weiteren Waisenrentenanspruch werden Sie hier im Forum allerdings nicht erhalten können. Sie sollten sich dafür an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

4 Antworten

no nameam 08.07.2008 | 06:54
Keine Sorge, Sie müssen sich nicht darüber rechtfertigen, warum Sie ein Zweitstudium beginnen. Der Deutschen Rentenversicherung ist dies völlig egal, hier wird nur auf das Kriterium der fortdauernden Hochschulausbildung abgestellt. Zu beachten wäre, dass die Halbwaisenrente höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt wird.
Heinericham 08.07.2008 | 08:22
Hallo, ob der unten aufgeführte Sachverhalt ggf. auf Ihren Fall zutrifft können Sie vermutlich besser beurteilen. Es könnte sein, das dieses auch bei 2 verschiedenen Studiengängne im med. Bereich zutrifft. Die Promotion, wei in diesem Sachverhalt, ist nur eine mögliche Variante. -- Für die Dauer einer Promotion (Doktorand) liegt keine Schul- oder Berufsausbildung im Sinne des § 48 Abs. 4 SGB 6 vor, wenn Sie im gleichen Studiengang bereits eine andere Prüfung (Diplom) abgelegt haben. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie promovieren, ohne im gleichen Studiengang bereits eine andere Prüfung abgelegt zu haben. In diesem Fall ist die Promotionszeit Schul- oder Berusausbildung, sofern die Promotion die Zeit und Arbeitskraft des Doktoranden überwiegend in Anspruch nimmt. Die Zahlung einer Halbwaisenrente soll monatlich anteilig den Ausfall eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs gegen den Versicherten ausgleichen, solange die Waise aus Ausbildungsgründen daran gehindert ist, sich ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu finanzieren. Eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung, die eine Waise nach Vollendung des 18. Lebensjahres betreibt, ist vor dem Hintergrund nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn für den gewählten Beruf notwendige (nicht nur nützliche, wünschenswerte oder föderliche) Kenntnisse oder praktische Fertigkeiten von einer hierfür anerkannten qualifizierten Ausbildungsinstitution oder Ausbildungsperson vermittelt werden. Sobald der erste auf dem Arbeitsmakt verwertbare Abschluss (z.B. Diplom) erreicht ist, besteht grundsätzlich kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch und damit auch kein Anlass mehr, einen solchen durch Zahlung von Waisenrente zu kompensieren. -- MfG
Malibuam 08.07.2008 | 08:59
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Für den Fall, dass es nur notwendig sei, nicht 27 und immatrikuliert zu sein- wäre es sehr gut, das schriftlich zu haben. Wo könnte ich das herbekommen? @noname. In meinem Fall hätte ich dann einen Bachelor, dessen Nützlichkeit je nach Informationsquelle unterschiedlich ist. Es handelt sich in diesem Fall nach der Hochschule um einen berufsqualifizierendes Abschluss; ist aber nicht wie bpsw. das Diplom ein rechtlich anerkannter akamdemischer Abschluss, sondern eine hochschulinterne Bezeichnung. (so die Zusammenfassung meiner Recherchen). Mir ist nicht klar, wie und ob ich in diesem speziellen Fall --sofern noname nicht Recht haben sollte-- eine Rechtfertigung und vor allem wie ablegen sollte.
miaam 08.07.2008 | 12:50
Hallo Malibu, ein Bachelor ist schon ein "richtiger" anerkannter Studienabschluss und nicht nur eine "hochschulinterne Bezeichnung". Allerdings wird sich häufig an den Bachelor ein Masterstudium anschließen, welches die RV-Träger üblicherweise ebenfalls als Ausbildung werten (siehe den vom Experten angegebenen Link auf die Arbeitsanweisung der Regionalträger). Bei Ihnen liegt ja aber - soweit ich das verstanden habe - ein ganz anderer Studiengang vor (Wechsel von der Geisteswissenschaft Psychologie zur Medizin). Da kann man ja nicht von einem Zusatstudium in der gleichen Fachrichtung sprechen. Hier sollten Sie eher keine Probleme mit der Weitergewährung bekommen. Allerdings: Sie werden ja die Studienwahl nicht von der Rente abhängig machen, oder? Also reichen Sie doch einfach zu gegebener Zeit die Imma-Bescheinigung ein und warten was passiert....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026