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Zweitwohnsitz in Polen

von Jan10.04.2008 | 13:53
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag; Ich bin gerade dabei die Formulare für die Kontonklärung auszufüllen und habe da eine Frage. Wir sind 1988 aus Polen nach Deutschland, als Aussiedler gekommen. In dem Formular V720 wird gefragt, ob wir uns damals abgemeldet haben und ob wir noch dort angemeldet sind. Wir haben uns damals nicht abgemeldet, da wir geflüchtet sind. Heute sind wir allerdings in Polen immernoch angemeldet, da wir dort ein Ferienhaus haben. Somit könnte man sagen, dass wir dort einen Zweitwohnsitz haben. Gibt es da deswegen Probleme mit der deutschen Rentenversicherung? Wir haben nicht vor unseren Erstwohnsitz in Deutschland aufzugeben. Gruß Jan

5 Antworten

Realistam 10.04.2008 | 14:49
Ist es vielleicht sogar so, dass Sie in Wirklichkeit in Deutschland einen Zweitwohnsitz haben?
Janam 10.04.2008 | 15:02
Wieso Zweitwohnsitz in Deutschland?
Realistam 10.04.2008 | 15:06
Ganz einfach: Hauptwohnsitz in Polen und Zweitwohnsitz in Deutschland! Wenn der erste Wohnsitz in Polen nicht abgemeldet wurde, was auch schriftlich geschehen konnte, kann es sich bei Ihrem hiesigen Wohnsitz in Deutschland nur um einen Zweitwohnsitz handeln!
Janam 10.04.2008 | 15:23
Was! Das kann doch garnicht sein?! Ich habe doch meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Arbeite hier und zahle auch meine steuern.
Realistam 10.04.2008 | 18:01
Mag ja sein. Nach dem Deutschen Meldegesetz macht man sich streng genommen sogar strafbar, wenn man irgendwo gemeldet ist, wo man gar nicht (mehr) wohnt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihre Antragsformulare vollständig und vor allem WAHRHEITSGEMÄß auszufüllen. Bei irgendwelchen Unstimmigkeiten wird man sich dann schon bei Ihnen melden.
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