Daten:
Geb.-Datum MM.JJJJ : 12/1958
Altersrente für langjährig Versicherte (min. 35Jahre) erfüllt.
Beginn Regelaltersrente 1.1.2025 laut Rentenauskunft.
Versicherungsverlauf m. Kontenklärung erledigt, keine Lücken.
Alle weiteren Bedingungen zu einer ATZ erfüllt.
Die Firma bietet nun einen ATZ an mit folg. Daten:
"Start aktive Phase: 01.11.2022
Start passive Phase: 01.06.2023
Renteneintritt: 01.01.2024"
-> mein Renteneintritt laut Regelaltersrente ist aber der 1.1.2025
d.h. ich müsste 1 Jahr bis zur offiziellen Rente "überbrücken".
1. Entweder ich akzeptiere dann den Rentenbeginn ab 1.1. 2024, das hieße aber: 0,3% / Monat (also 4,3%) Abschlag auf meine berechnete Rente - und das auf Dauer - korrekt?
2. ODER, wenn mein Verständnis richtig ist, ich melde mich rechtzeitig vor dem Ablauf der ATZ arbeitslos und würde dann ALG I beziehen. Dieses ALG würde aber nur 60% des Netto-Verdienstes meiner ATZ betragen OHNE Berücksichtigung der Aufstockung durch den Arbeitgeber - Ist das korrekt?
3. Welche Beträge müsste ich noch von diesem ALG abziehen? (KV, RV...?)
4. Hätte dieses niedrigere ALG über 1 Jahr eine weitere negative Auswirkung auf die spätere Rente?
Vielen Dank vorab!