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Zwischen ÜG.bei LTA siehe Maria

von § XYZ22.05.2007 | 08:44
1545 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, die Anfrage von Maria bezüglich zwischen ÜG.bei LTA ist nach den Experten und den Eyperten ja wohl eindeutig (un) klar.Es gibt weder ein klares JA noch ein klares NEIN.Es gibt auch kein vielleicht oder könnte schon sein.Aber die Gesetzeslage ist dafür eindeutig klar.Siehe hierzu liebe Maria § XYZ usw..Gehen sie am besten zum Fachberater Maria da werden sie geholfen oder weisen sie den eindeutigen Charakter einer LTA Leistung nach. Hört sich seltsam an iss aber so. MfG § XYZ

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo § XYZ,

es tut mir leid, wenn Sie die Antwort an Maria nicht befriedigt. Nur leider lassen sich nicht sämtliche Probleme innerhalb dieses Forums auf einfache Art lösen. Gerade bei komplexeren und undurchsichtigen Sachverhalten stoßen wir mit diesem Medium an die Grenze des Machbaren. Sicher könnte man irgendeine Meinung kund tun - egal, ob sie im Einzelfall paßt oder nicht. Das ist aber nicht das Ziel. Wir möchten den Nutzern dieses Forums qualifiziert weiterhelfen. Dazu gehört auch, ein persönliches Gespräch mit einem Rehafachberater zu empfehlen, wenn man sich auf die Darstellungen des Forumteilnehmers keinen hundertprozentigen Reim machen kann... In einem persönlichen Gespräch mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen läßt sich - gerade bei unklarer Sachlage - eben doch einiges leichter klären, als innerhalb eines anonymen Forums.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine Bitte an die Forumteilnehmer, die es betrifft: Mäßigen Sie sich in Ihrer Sprachwahl. Unsere Erfahrung lehrt, dass unhöfliche Beiträge, zu wütenden Beiträgen führen, wütende Beiträge zu Beschimpfungen usw...

Damit das gar nicht so weit kommt, haben wir ein paar Einträge gelöscht und bitten für diese Aktion um Ihr Verständnis.

Ihre Redaktion.

6 Antworten

!am 22.05.2007 | 09:16
Hallo Mr. Wichtig XYZ! Warum teilst Du das der Maria nicht direkt unter ihrem eigenen Beitrag mit, wenn Du alles so genau weisst?
§ XYZam 22.05.2007 | 09:46
Guten Tag Herr ? sorry !, die Besserwisser sitzen leider immer noch in Behörden in den höheren Etagen sowie in Berlin.Hochbezahlte Beamte.Sie wollen mir doch nicht erzählen Herr !,dass ein normaler Versicherter bezw.Mensch diesen Kauderwelsch von Behördendeutsch versteht.Oder doch?Ich will und kann gar nix besser wissen.Aber jeden Tag erfahre ich am Telefon hier was der "neudeutsch"Kunde der DRV von uns hält. MfG $ XYZ
!am 22.05.2007 | 09:54
Tatsache ist doch, dass Maria einen Teilzeitkurs bewilligt bekommen hat, für den es bei genauerer Betrachtung des Einzelfalles kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Dass sie hierüber im Bewilligungsbescheid nicht im Details informiert wurde, liegt an der Tatsache, dass die Massnahmen vom Grundsatz her als Vollzeitmassnahmen durchgeführt werden. Wenn Sie Mr. XYZ an entsprechender Stelle sitzen und diese Bescheide auch hinsichtlich dieser Tatsache "umformulieren" können, dann tun Sie das doch einfach. Immerhin haben wir der Maria geraten, sich telefonisch an ihren RV-Träger zu wenden und die Angelegenheit im persönlichen Telefongespräch abzuklären. Das ist doch garnicht mal so falsch gewesen. Übrigens:Wer sagt denn, dass ich ein "Herr" bin?
§ XYZam 22.05.2007 | 10:03
Liebers !, Sie haben diese Spiel gewonnen.Ob Sie ein Männchen oder Weibchen sind iss mir sowas von egal,das es nichts an der Tatsache ändert,dass der Fisch stinkt.Es wird mir wokl immer ein Rätsel bleiben,warum sich Behördenmenschen hinter manchen Schwachsinn der §,Vorschriften und Weisungen versteckt.das ist halt mal so und fertig.Wird aber dieser Mensch mal selbst in einen Behördenvorgang verstrickt ist natürlich fast alles ungerecht. Gratuliere zu Ihrem Sieg Lliebers ! MfG ????????
dildoam 22.05.2007 | 14:48
! ich tippe auf ZWITTER mfg skat
?-?am 22.05.2007 | 15:08
und ich auf bescheuert (bei skat)
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