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zwischenstaatlich

von kai17.03.2007 | 00:27
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3 Antworten

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Wenn man gleichzeitig Rentenanteile aus 2 EU-Staaten erhält und eine Beamtenpension in D, dann wird letztere zwar nach § 55 gekürzt. - Bei den Renten wird aber ein "Zwischenstaatlicher Faktor" berechnet für die Aufteilung (das Verhältnis der Rentenanteile) aus den 2 EU-Staaten. Nun meine Frage: Zählen die Jahre der Beamtenzeit bei der Berechnung dieses Faktors mit?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Kai,

ich vermute, dass Sie mit dem "zwischenstaatlichen Faktor" den Pro-Rata-Faktor meinen (sechs Stellen hinterm Komma). Dieser bildet das Verhältnis zwischen den Entgeltpunkten aus deutschen Versicherungszeiten zu allen (ausländischen und deutschen) Versicherungszeiten ab.

Für die Ermittlung des Pro-Rata-Faktors werden alle ausländischen Versicherungszeiten berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass sie in einem System der Rentenversicherung zurückgelegt wurden, für das die VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. 574/72 anzuwenden ist. Ausländische Beamtenzeiten sind seit dem 25.10.1998 insoweit ebenfalls zu berücksichtigen.

Für Ihr Beispiel bedeutet das, dass bei der Ermittlung des Pro-Rata-Faktors der deutsche RV-Träger nur das Verhältnis der deutschen Rentenversicherungszeiten zu der Summe der ausländischen und deutschen Rentenversicherungszeiten bildet. Die deutschen Beamtenzeiten werden nicht berücksichtigt.

Der ausländische RV-Träger (z. B. Ungarn) hat bei seiner Berechnung dagegen das Verhältnis aus seinen (ungarischen) Rentenversicherungszeiten zu der Summe aus allen ausländischen (den deutschen Beamten- und Rentenversicherungszeiten) und seinen (ungarischen) Rentenversicherungszeiten zu bilden.

1 Antworten

kaiam 20.03.2007 | 20:46
Gilt das für beide EU-Staaten, d.h. auch für den anderen?
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