Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zwischenstaatliche Rentenberechnung D / CH

von 11 plus 6128.02.2014 | 20:24
1975 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Folgender Sachverhalt: In D für 11 Monate Pflichtbeiträge entrichtet danach in CH laufend AHV-beitragspflichtig beschäftigt bis Ende 2013 sind zusammengerechnet (D plus CH) insgesamt 72 Monate an Beiträgen entrichtet. Kein rentennaher Jahrgang Fragen Bei Eintritt einer Erwerbsminderung. Wie sähe die Rentenberechnung in D aus? Könnte überhaupt eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden oder sind dafür mindestens 12 Monate in D erforderlich? Falls 12 Monate in D erforderlich sein sollten, wäre die Entrichtung eines freiwilligen Beitrags ratsam (Staatsangehörigkeit D ist gegeben), um im Falle des Eintritts einer Erwerbsminderung in D überhaupt eine Rente bekommen zu können? Würde bei der letztgenannten Konstellation die EM-Rente mit einer Zurechnungszeit berechnet? Herzlichen Dank für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz existieren diverse Abkommen. Die Feststellung eines Leistungsanspruches in der Deutschen Rentenversicherung erfolgt dann unter Zusammenrechnung aller zurückgelegten Zeiten (Mitglieds- und EWR- Staaten und der Schweiz). Für die Erfüllung der individuellen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind die schweizerischen Zeiten von dort zu bestätigen. Wie „KSC“ empfohlen hat, sollten Sie bei der AHV eine Auflistung ihrer zurück gelegten Zeiten anfordern und diese an die Deutsche Rentenversicherung einsenden. Sie erhalten dann eine zwischenstaatliche Rentenauskunft und können daraus Ihre Rentenansprüche ersehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 01.03.2014 | 00:07
Fordern Sie in CH bei der AHV einen Kontoauszug an. Dann schichen Sie diesen an die DRV und fordern einen zwischenstaatliche Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an. Und dann wissen Sie es. so wie Sie schreiben sind die Voraussetzungen erfüllt.
Jonnyam 03.03.2014 | 10:49
Unter 12 Monate in D werden in CH mit abgegolten. Ab 12 Monate gibt es eine Rente aus D mit Zurechnungszeit. Aber: Die Zurechnungszeit wird nur anteilig aus D gezahlt Meint jedenfalls Jonny Aus dem Berner Oberland
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026