Ich beziehe eine Mütterrente und habe aus 65 Monaten Pflichtbeitragszeiten folgende Entgeltpunkte:
Deutsche Zeiten: 3,3320
Frühere österreichische Zeiten: 1,2268
Somit gesamte EP: 4,5588
Nun wurde das Verhältnis der Summe der EP aus deutschen zu den EP der deutschen und österreichischen Zeiten gebildet:
3,3320 : 4,5588 = 0,730894
Die ermittelten EP sind in diesem Verhältnis zu berücksichtigen:
4,5588 x 0,730894 = 3,3320 x Rentenwert = Grundlage für die Rentenhöhe
Im Ergebnis verbleibt es trotz der obigen Berechnung immer bei den EP der deutschen Zeiten. Die berechneten österreichischen EP bleiben immer ohne Auswirkung
Ist das richtig und von einem Experten nachvollziehbar?
Besten Dank im Voraus