Hallo Elfriede,
wenn Sie konkret feststellen wollen, ob sich die österreichischen Zeiten in Ihrer deutschen Rente ausgewirkt haben, müssen Sie die Entgeltpunkte aus der autonomen (innerstaatlich = nur deutsche Zeiten) Rentenberechnung mit den Entgeltpunkten aus der anteiligen (zwischenstaatlichen) Rentenberechnung vergleichen. Wie „Jonny“ bereits richtig mitteilte, ist die zwischenstaatliche Berechnung von Bedeutung, wenn beitragsfreie oder beitragsgeminderte (deutsche) rentenrechtliche Zeiten vorliegen.
Letztlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung aber nur aus den rentenrechtlichen Zeiten, die Sie nach deutschem Recht zurückgelegt haben. Der österreichische Versicherungsträger zahlt aus den in Österreich zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern Sie die nationalen (österreichischen) Voraussetzungen erfüllen.
Eine einheitliche Europarente gibt es nicht. Deshalb erfolgt auch die Verhältnisberechnung der Entgeltpunkte (pro-rata), wie Sie sie dargestellt haben.