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Zwischenübergangsgeld

von Kröll Thomas19.02.2015 | 10:22
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Guten Tag zusammen, folgende Frage; ich habe von April 2014 bis November 2014 an einer beruflichen Integrationsmaßnahme der DRV teilgenommen und während dieser natürlich Übergangsgeld erhalten, die Maßnahme sollte eigentlich bis Dezember 2014 laufen wurde aber durch die DRV abgebrochen; (Aussage DRV, es ist eine wesentliche Änderung eingetreten, Widerspruch wurde auch abgelehnt). Ich wurde an die Agentur für Arbeit verwiesen, da ich noch Anspruch auf ALG1 hatte,( 6 Monate). Wie ich erste jetzt schriftlich von DRV erfahen habe ist die berufliche Integration noch nicht abgeschlossen und ich solle mich doch wieder an meine Fachbearbeiterin zwecks Weiterführung der Integration wenden, dies habe ich auch letzte Woche getan, leider ist seit dem Abbruch sehr viel Zeit vergangen, so das ich nur noch 3 Monate ALG1 beziehen kann. Ich weiß auch nicht was bei der Integration noch für mich in Frage kommt. Nun habe ich von dem o.g. genannten Zwischenübergangsgeld gehört, trifft diese Möglichkeit des Zwischenübergangsgeldes auf mich auch zu wenn der Kostenträger die Maßnahme abbricht, aber die eigentliche berufliche Integrtation noch nichtg abgeschlossen ist. Vielen Dank im voraus für hoffentlich nützliche Antworten.

1 Antworten

Kröll Thomasam 19.02.2015 | 14:12
Hallo, Vielen Dank für die Antwort, das heißt dann für mich sollte bis zum Ablauf von ALG1 keine Maßnahme von der DRV zustande kommen das ich dann Hartz4 beantragen muß, weil mich ja da Agentur für Arbeit auch nicht fördern darf.
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