Zwischenübergangsgeld

von
mohnblume79

Guten Tag!

Habe ich Anspruch auf Zwischenübergangsgeld wenn ich vorher Anschlußübergangsgeld bekommen habe? Mein Anschlußübergangsgeld endet einen Monat vor der weiteren Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
MfG

von
Nix

Über den individuellen Einzelfall entscheidet der Sachbearbeiter, der auch Ihren konkreten Vorgang dort hat.
Der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld ist von mehreren Faktoren abhängig...so z.B., ob noch Restanspruch auf Leistungen von anderen Behörden besteht etc.

Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Zwischenübergangsgeld und man wird Ihren Vorgang prüfen und wenn schon feststeht, dass Sie in Kürze eine weitere Leistung beginnen, dann dürfte es wahrscheinlich so sein, dass Sie Anspruch auf Zwischenübergangsgeld haben.

Viele Grüsse
Nix

Experten-Antwort

Hallo mohnblume79,

wir schließen uns den Erläuterungen von Nix an und schlagen vor, dass Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger/ Sachbearbeiter in Verbindung setzen, damit ein möglicher Zwischenübergangsgeldanspruch geklärt werden kann.

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