Guten Tag!
Habe ich Anspruch auf Zwischenübergangsgeld wenn ich vorher Anschlußübergangsgeld bekommen habe? Mein Anschlußübergangsgeld endet einen Monat vor der weiteren Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
MfG
Guten Tag!
Habe ich Anspruch auf Zwischenübergangsgeld wenn ich vorher Anschlußübergangsgeld bekommen habe? Mein Anschlußübergangsgeld endet einen Monat vor der weiteren Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
MfG
Über den individuellen Einzelfall entscheidet der Sachbearbeiter, der auch Ihren konkreten Vorgang dort hat.
Der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld ist von mehreren Faktoren abhängig...so z.B., ob noch Restanspruch auf Leistungen von anderen Behörden besteht etc.
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Zwischenübergangsgeld und man wird Ihren Vorgang prüfen und wenn schon feststeht, dass Sie in Kürze eine weitere Leistung beginnen, dann dürfte es wahrscheinlich so sein, dass Sie Anspruch auf Zwischenübergangsgeld haben.
Viele Grüsse
Nix
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