Zwischenübergangsgeld

von
JanLa

Hallo,
Ich wurde im Oktober ausgesteuert. Somit hatte ich dann ALG I beantragt und bekommen. Jetzt wurde mir Zwischenübergangsgeld bewilligt da eine LTA bevorsteht. Das ZÜG ist so hoch wie das ÜG in der Med. Reha.
Mir wurde in einem Beratungsgespräch bei der RV ein höherer Betrag genannt.
Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden das es ein sogenanntes Mindestübergangsgeld gibt welches man bekommt wenn man bei der „normalen“ Berechnung drunter liegen würde. Dies ist bei mir der Fall. Meine Frage wäre jetzt, bekommt man dieses Mindestübergangsgeld erst wenn man die LTA beginnt oder schon während man das ZÜG bekommt?
Gruß
JanLa

von
nein

Beim Zwischenübergangsgeld wird einfach die Leistung, die zuletzt gezahlt wurde, weitergezahlt. Wenn Sie auf Reha waren, dann eben das ÜG während der Reha. Die Vergleichsberechnung gibt's nur bei der LTA und greift in diesen Fällen erst ab LTA-Beginn.

Experten-Antwort

Hallo JanLa,

die genannte Berechnung betrifft nur das Übergangsgeld während der beruflichen Reha.

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