Guten Abend
Meine Frage:
Habe ich Anspruch auf Zwischenübergangsgeld sowohl zwischen beruflicher Reha und medizinischer Reha,als auch zwischen medizinischer Reha und beruflicher Reha oder nur zwischen 2 beruflichen Rehas?
Sachverhalt:
Die 24-monatige berufliche Reha habe ich bis auf die mündliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen.An der mündlichen Prüfung konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen und habe 78 Wochen lang bis zur Aussteuerung Krankengeld erhalten.
Auf Antrag und nach erfolgreichem Widerspruch habe ich anschließend 3 Monate lang Zwischenübergangsgeld erhalten und während des anschließenden 3-monatigen Vorbereitungskurses zur mündl. Prüfung, habe ich wieder Übergangsgeld erhalten. 4 Wochen vor der mündl. Prüfung bin ich jedoch erneut krank geworden und konnte die mündl. Prüfung wieder nicht ablegen und bin weiterhin arbeitsunfähig ohne Anspruch auf Krankengeld, aber mit Anspruch auf ein sehr geringes ALG I, knapp über ALG II.
Mittlerweile bin ich zumindest wieder rehafähig, sodass ich demnächst wieder an einer beruflichen Reha teilnehmen könnte.Es besteht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass zunächst noch eine med. Reha zwischengeschaltet wird.
Ich hoffe, dass ich euch Frage und Sachverhalt verständlich vermitteln konnte und bedanke mich bereits jetzt für eure Antworten.