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Zwischenübergangsgeld

von Seestern7322.02.2015 | 09:02
1474 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ! Eine Person X hat nach langer Krankheit und med Reha an einer Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen, nach deren Ende eine Weiterbildung beantragt wurde. Diese wurde vom DRV Bund abgelehnt. Person X hat per Sozialklage versucht diese einzuklagen. Eine vom Gericht angeordnete 6 wöchige Belastungserprobung hat Person X als AU für seinen Beruf und die angstrebte Weiterbildung eingestuft und schlägt eine weitere med. Reha vor. Nun stellt sich die Frage steht der Person X Zwischenübergangsgeld zwischen den Maßnahmen "Teilhabe am Arbeitsleben" und "Belastungserprobung" bzw. med. Reha zu? Laut SGB IX §51 sollte dies doch der Fall sein. Das Zwischenübergangsgeld wurde längstens beantragt aber bis heute wude noch keine Entscheidung getroffen. Das Übergangsgeld für die Belastungserprobung wurde bis dato auch noch nicht gezahlt obwohl diese bereits vor 8 Wochen beendet wurde. Zur Zeit erhält Person X keinerlei Geld weil kein Arbeitsverhältnis mehr besteht und Partner über ALG 2 Satz verdient. Danke für Eure Hilfe! Viele Grüße Seestern

5 Antworten

???am 22.02.2015 | 09:30
Die Belastungserprobung ist meines Wissens Teil des Verwaltungsverfahrens und keine "echte" Maßnahme im Rahmen von LTA (wie z.B. eine Umschulung). Damit besteht für die Belastungserprobung nur dann ein Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Ihnen durch die Teilnahme daran ein Einkommensausfall entstanden ist (z.B. unbezahlter Urlaub). Sozialleistungen wie KG oder AlG werden weitergezahlt. Zwischenübergangsgeld steht evtl. zu zwischen 2 LTA-Maßnahmen oder einer med. Reha und einer LTA-Maßnahme (in dieser Reihenfolge!). Dazu gehören weitere Voraussetzungen wie z.B., dass Sie die Durchführung von LTA nicht verzögern dürfen. Das ist in Ihrem Fall derzeit schwer zu beurteilen. Es ist ja nicht klar, ob Sie die gewünschte Maßnahme zu Recht wollen oder nur nicht einsehen, dass das der falsche Weg ist. Von daher wird vor Abschluss der Klage keine Entscheidung möglich sein.
Seestern73am 22.02.2015 | 10:27
Vielen Dank für die Info!! Ja es scheint schwierig zu sein..... Mal abwarten was das Gericht dazu sagen wird. Fakt ist jedoch, dass Person X keine Alternativen zur gewünschten Weiterbildung genannt wurden. Weder eine Umschulung, noch eine andere Weiterbildung oder eine med. Reha. Auch das Arbeitsamt, der RehaBerater und der Anwalt wußten nicht was sie raten sollten und haben immer gesagt "abwarten". Vielleicht hätte man einen Rentenantrag stellen sollen? Macht es Sinn dies jetzt noch zu tun? Was gibt es sonst für Alternativen wenn man AU ist und keiner zuständig ist? LG Seestern
KSCam 22.02.2015 | 13:18
Macht ein Rentenantrag wirklich Sinn? Wäre es logisch einerseits Rente zu wollen, weil man nicht mehr arbeiten kann, aber andererseits eine Weiterbildung einzuklagen, bei der doch vorausgesetzt werden sollte, dass der Kläger in der Lage ist zu arbeiten? Da wird Ihnen das Forum kaum weiterhelfen können.
???am 22.02.2015 | 16:35
Wenn eine Erwerbsminderung, die zu einer Rente führt, vorliegen würde, hätte die DRV die Umdeutung nach § 116 SGB VI vornehmen müssen. Da das nicht geschehen ist und ja auch das Gericht nicht in diese Richtung geht, dürfte ein Rentenantrag wenig Sinn machen.
seestern73am 01.03.2015 | 19:22
Hallo Vielen Dank für die Antwort. Das hat mir schon ziemlich geholfen und ich blicke jetzt zumindest ein bisschen besser durch. Nach der letzten LTA war eine Notwendigkeit einer weiteren LTA bereits festgelegt. Aussage war "Ihnen steht im Grunde nach eine weitere LTA zu "..... Allerdings wurde die gewünschte Weiterbildung nicht genehmigt. Das Gutachten der Belastungserprobung besagt zur Zeit AU und nicht für eine LTA stabil. Es sollte wieder eine med. Reha erfolgen bevor eine LTA durchgeführt bewerden kann. Wenn ich das jetzt richtig verstehe steht Person X dann kein Zwischenübergangsgeld zu weil nach der letzten LTA wieder eine med. Reha und keine weitere LTA erfolgt. Na das hätte mir ja mal mein Anwalt sagen können. Der hat leider nur Geld kassiert.... Danke nochmals für die Info Seestern
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