Ich habe eine Frage zu dem Zwischenübergangsgeld, welches zwischen dem Ende einer medizinischen Reha und Beginn einer beruflichen Reha gezahlt wird.
Wird dieses Zwischenübergangsgeld weitergezahlt, wenn man eine Maßnahme der beruflichen Reha beginnt, diese jedoch aus gesundheitlichen Gründen für etwa 6 Monate abbrechen muss?
Mich würde insbesondere Interessieren, wie in diesen 6 Monaten die finanzielle Absicherung ist. Während dieser 6 Monate erfolgt keine AU. Die Maßnahme wird unterbrochen, weil zu Beginn der Maßnahme neue gesundheitliche Einschränkungen bekannt wurden und deswegen die Maßnahme zu dem Beginntermin nicht durchgeführt werden kann.