Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zwischenübergangsgeld DRVB

von Ben30.10.2020 | 16:30
86 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.Habe damals eine ambulante Reha gemacht , weil das Jobcenter erwünschte um zu gucken ob ich doch nicht weiter mein Beruf ausüben können, ok,‘. Beantragt und dann bekam ich in der Reha den Antrag zu LTA für die Rentenversicherung. In der Zeit bekam ich nur Grundsicherung/!harz4. Den LTA Antrag stellte ich am 19.12.2020 und bekam erstmal eine Ablehnung wie immer fast bei mir?!Habe selber Widerspruch eingereicht und bekam dann die Bewilligung im März.Man könnte mich in kein Arbeitsverhältnis unterbringen wegen meine Gesundheit. Ich beantragte die Unterlagen für zwischenübergangsgeld und bekam auch vom Jobcenter ein Schreiben, dass sie mich net unterbringen könnte (Arbeit). Der Antrag könnte damals nicht bearbeitet werden, weil ich noch nicht mit der Umschulung anfing,ich sollte den Antrag erst stellen wenn ich die Umschulung anfange,ok. 01.10.2020 fing die Umschulung an und bekam jetzt auch mein Ü-Geld .Habe dann dan angerufen eine sehr unfreundliche Frau ging dran und meinte , welche Zwischenübergabgsgeld? Ich hatte auf das gar kein Recht? Warum auch? Sehr aggressiv! Die sag mein Antrag im Ordner und meinte sie rufe mich an , 2 Tage nix passiert, dann rief ich an und sie meinte es währe in Bearbeitung aber mit dem überweisen würde es Probleme geben,? Nix verstanden, fragte wie hat sie den Antrag entschieden, darf mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz, ok. Bescheid heute da, abgelehnt!!!!!!!!! Immer so ein Kampf mit denn! Im Bescheid steht drinne:“Sie haben Anspruch auf zwischenübergangsgeld für die Zeit ab dem 04.01.2020 dabei ihrer medizinischen Rehabilitation für die Zeit ab dem 09.12.2019-03.01.2020 kein Übergangsgeldanspruch besteht“.! meine LTA ist vom 19.12.2020 bewilligt worden, stimmt das , dass ich überhaupt kein Anspruch auf zwischen Übergangsgeld habe? danke vor eure Hilfe im Voraus

8 Antworten

Siehe hieram 31.10.2020 | 20:21
Hallo Ben, ich vermute, dass die Bewilligung aus 2019 ist, nicht 2020. Und in der Zwischenzeit haben Sie Geld vom Jobcenter (Hartz IV) erhalten? Ein Zwischenübergangsgeld wurde abgelehnt. Ob Sie darauf Anspruch gehabt hätten/oder haben, weiß ich leider nicht. Aber wenn Sie Anspruch gehabt hätten und Ihnen eine Nachzahlung zusteht, dann würde das Jobcenter dieses Geld bekommen (oder einen Teil davon). Auch rückwirkend. Und zukünftig würde es angerechnet werden. Wenn Sie weiter auch Geld vom Jobcenter erhalten. Sie sollten sich also dort Hilfe und Unterstützung suchen. Es ist ja auch in deren Interesse, dass das Geld, was Sie erhalten haben, evtl. zurück erstattet wird. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, bei z.B. der AWO oder Caritas beraten zu lassen und Hilfe zu erhalten bei Anträgen oder bei einem Widerspruch. Viel Erfolg!
Fazitam 31.10.2020 | 20:29
Auch @siehe hier kann nur „vermuten“. Sie sehen also, dass Ihr Beitrag nicht gerade verständlich ist.
Siehe hieram 31.10.2020 | 20:37
Ist es nicht prima, dass ALLE anderen fehlerfrei sind? Es ist augenscheinlich ein Tippfehler, den man gern verzeihen darf. Und das Datum ist nur in Bezug auf 'rückwirkend' eventuell wichtig. Also bitte nicht weiter auf dem Fragesteller herumhacken, sondern zielführend antworten oder es ganz bleiben lassen. Es wird Gründe geben, weshalb der Text etwas durcheinander geschrieben erscheint. Insbesondere dann, wenn es ein Thema ist, für das man Hilfe sucht, weil man sich selbst nicht damit auskennt.
Siehe hieram 31.10.2020 | 20:41
Sie sollten den Text des Fragestellers lesen.
Fazitam 31.10.2020 | 20:39
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Auch @siehe hier kann nur „vermuten“. Sie sehen also, dass Ihr Beitrag nicht gerade verständlich ist.
Ist es nicht prima, dass ALLE anderen fehlerfrei sind? Es ist augenscheinlich ein Tippfehler, den man gern verzeihen darf. Und das Datum ist nur in Bezug auf 'rückwirkend' eventuell wichtig. Also bitte nicht weiter auf dem Fragesteller herumhacken, sondern zielführend antworten oder es ganz bleiben lassen. Es wird Gründe geben, weshalb der Text etwas durcheinander geschrieben erscheint. Insbesondere dann, wenn es ein Thema ist, für das man Hilfe sucht, weil man sich selbst nicht damit auskennt.
Sie „vermuten“ und nennen das zielführend? Denken Sie besser mal darüber nach.
Fazitam 01.11.2020 | 08:05
Habe ich und darauf kann man keine konkreten Angaben zu einem Anspruch auf Übergangsgeld geben. Ihr „Kuschelkurs“ hilft da auch nicht weiter.
Benam 01.11.2020 | 09:14
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Auch @siehe hier kann nur „vermuten“. Sie sehen also, dass Ihr Beitrag nicht gerade verständlich ist.
Ist es nicht prima, dass ALLE anderen fehlerfrei sind? Es ist augenscheinlich ein Tippfehler, den man gern verzeihen darf. Und das Datum ist nur in Bezug auf 'rückwirkend' eventuell wichtig. Also bitte nicht weiter auf dem Fragesteller herumhacken, sondern zielführend antworten oder es ganz bleiben lassen. Es wird Gründe geben, weshalb der Text etwas durcheinander geschrieben erscheint. Insbesondere dann, wenn es ein Thema ist, für das man Hilfe sucht, weil man sich selbst nicht damit auskennt.
Danke für deine nette Worte Lg
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026