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Zwischenübergangsgeld? - TaA

von Katharina22.05.2014 | 17:03
689 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrtes Expertenteam, mir ist unklar ob mir ggfs. Zwischenübergangsgeld zusteht. ich habe am 07.04.14 eine von der DRV Bund finanzierte Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich abgeschlossen. Ferner habe ich am 07.04.2014 per email Kontakt zu meinem Reha-Berater aufgenommen und einen (formlosen) Antrag auf eine weitere Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, da der Arbeitsmarkt dies erforderlich macht. Dies kann ich anhand von mehr als 50 Stellenanzeigen seit Januar 2014 belegen und ich hatte auch 10 dieser Stellenanzeigen an den per email gestellten Antrag angehängt. Ende April 2014 hatte ich einen persönlichen Termin bei meinem Reha-Berater, bei dem ich diesem alle Stellenanzeigen ausgedruckt vorlegte. Der Reha-Berater genehmigte so meinen Antrag auf eine weitere TaA. Mit Bescheid vom 15.05.2014 wurde diese von Berlin aus bewilligt und beginnt am 06.10.14. Nun stellt sich für mich die Frage, habe ich in der Zeit vom 08.04.14 bis zum 05.10.14 einen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld? Ich berufe mich auf: Rechtliche Arbeitsanweisungen > Sozialgesetzbuch > SGB IX > Teil 1 (§§ 1-67) > Kapitel 6 (§§ 44-54) > § 51 Weiterzahlung der Leistungen R2.1.2.2 Erforderlichkeit Ich bin in den letzten Jahren selbständig gewesen und habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Meinen Beruf kann ich definitiv nicht mehr ausüben. Mit freundlichen Grüßen Katharina

1 Antworten

???am 23.05.2014 | 08:05
Mehr als in der von Ihnen genannten Anweisung steht, kann Ihnen der Experte auch nicht sagen. Bei Aussagen über konkrete Leistungsansprüche sind die Experten erfahrungsgemäß vorsichtig, da sie der Entscheidung der zuständigen DRV nicht vorgreifen wollen. Ich empfehle Ihnen, einen schriftlichen Antrag bei Ihrer DRV zu stellen.
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