Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld + Übergangsgeld

von Theo29.12.2011 | 16:03
1600 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe im November Zwischenübergangsgeld bekommen. Mitte Dezember erhielt ich einen Bescheid über eine Anpassung, gültig ab 01. Dezember. Ich war glücklich, denn es sollte ein paar Euro mehr geben, die wir wirklich gut gebrauchen könnten. Bei der Dezemberüberweisung waren es dann aber plötzlich ca. 50 Euro weniger.... Die nette Dame bei der RV erklärte mir, dies habe seine Richtigkeit, da ich jetzt in einem Rehavorbereitungskurs bin? Ist das Zwischenübergangsgeld tatsächlich etwas höher als das normale Übergangsgeld? Ich habe dazu bisher noch nichts gefunden. Vielen Dank schonmal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theo,

für das Zwischenübergangsgeld und das spätere Übergangsgeld für eine Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben gelten ggf. andere Bemessungsgrundlagen. Dies ist u.a. davon abhängig, ob bei Beginn der beruflichen Rehabiliationsmaßnahme der letzte Bemessungszeitraum aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit schon länger als 3 Jahre zurückliegt. Sofern dies der Fall ist, wäre das aktuelle Tarifentgelt aus der Tätigkeit, die Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, zugrunde zulegen.

Da wir Ihren Einzelfall in diesem Forum nicht beurteilen können, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Details Ihrer Bemessungsgrundlage für die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erneut an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 29.12.2011 | 17:38
Das Zwischenübergangsgeld wird in Höhe des Übergangsgeldes während der Reha weitergezahlt worden sein. Mit Beginn des Reha-Vorbereitungskurses ist eine neue Berechnung, bei der auf den Kursbeginn abzustellen ist, vorzunehmen. Ob die sich ergebende Minderung wirklich richtig ist, lässt sich anhand Ihrer Angaben nicht sagen, möglich ist es sicher. Am besten Sie nehmen Ihren Bescheid und lassen es sich von einem Reha-Fachberater genau erklären.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026