Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zwischenübergangsgeld während Klage beim Sozialgericht

von Seestern28.06.2012 | 18:01
1831 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Die Frage ist, steht einem Zwischenübergangsgeld zu, wenn eine Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich beendet wurde, eine weitere Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt wurde und jetzt lediglich um die Art der Fortbildung bzw. Weiterbildung gestritten wird? Der Fall liegt jetzt beim Sozialgericht weil eine bestimmte Fortbildungsmaßnahme gewünscht ist, diese allerdings abglehnt wurde. Es heißt immer, im Grunde sei eine Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt nur eben diese nicht. Eine Alternative wurde vom DRV jedoch auch nicht genannt. Durch die Dauer des Verfahrens droht jetzt Hartz4. Ich bin der Meinung es müsse Zwischenübergangsgeld gezahlt werden. Zum einen sind es 2 Maßnahmen und des Weiteren liegt eine Verzögung nicht im verschulden des Betroffenen. Liege ich da richtig oder sehe ich das Falsch? Würde mich freuen wenn jemand helfen könnte LG Seestern

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Seestern,

das Zwischenübergangsgeld wird gezahlt, wenn

1. eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung abgeschlossen ist und

2. weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Übergangsgeld begründen, und

3. aus Gründen, die Versicherte nicht zu vertreten haben, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht unmittelbar im Anschluss erbracht werden kann und

4. in der Zeit zwischen den Leistungen

·Versicherte arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder

· in eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden können.

Ihre Frage ist ohne weitere Informationen nicht lösbar. Eine individuelle Beratung ist durch die Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger möglich. Ihr Anspruch auf Zwischenübergangsgeld hängt u.a. auch vom Ausgang des SG-Verfahrens ab.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

???am 28.06.2012 | 19:58
Grundsätzlich dürfen Sie in der Wartezeit auf eine LTA-Maßnahme durchaus Arbeiten gehen. Solange Ihnen dass zumutbar und möglich ist, besteht kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Ausnahmen sind bei einer kurzen Wartezeit (ca. 2 Wochen) oder wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt nicht vermitlungsfähig sind. Das stellt die AfA fest. Wenn die Ihnen jedoch bisher klaglos AlG gezahlt habt, ist davon auszugehen, dass Sie dort als vermittelbar angesehen werden. Damit werden Sie sich leider mit Alg II anfreunden müssen.
Seesternam 28.06.2012 | 20:13
Danke erst einmal für die Antwort!! Arbeitsamt hat zwar gezahlt aber nicht vermittelt, weil in dem Beruf nicht mehr erwerbsfähig.... Das ist ja das komische...Die wußten leider auch nicht was sie machen sollen.
Jockelam 29.06.2012 | 07:33
...na ja, darauf zu warten, dass das Arbeitsamt "vermittelt" ist sicher auch etwas einfach, oder ? Warum werden Sie denn nicht selber aktiv und gucken sich nach einer Stelle um, die Ihnen gerecht wird ?!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026