Hallo,
ich habe LTA in Form einer berufsbildenden Maßnahme genehmigt bekommen, die ich als Pendler besuchen sollte. Diese Maßnahme wurde aber bereits nach einer Woche beendet, weil wir nur zu dritt waren und die anderen Teilnehmer nicht erschienen sind. Der Bildungsträger hat wohl zunächst abgewartet und nun uns per Brief darüber unterrichtet.
Wie geht es jetzt vor allem finanziell weiter? Ich war bereits ausgesteuert, als ich in die Maßnahme kam und daher stehen mir jetzt weder neues Krankengeld noch ALG I zu.
Ich habe nun vom Zwischenübergangsgeld nach § 71 SGB IX gehört. Steht mir das in diesem Fall zu?
(1) [...] und können diese Leistungen aus Gründen, die die Leistungsempfänger nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden, werden das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld oder das Übergangsgeld für diese Zeit weitergezahlt. Voraussetzung für die Weiterzahlung ist, dass
1. die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder