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Auslandsaufenthalt

von Lian25.05.2007 | 09:18
1739 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich lebe im Ausland (Singapur) bin aber in Deutschland beschäftigt. Ich halte mich nicht länger als ca. 30 Tage/Jahr in Deutschland auf. Mir wurde mitgeteilt, dass meine Einzahlung in die deutschen Sozialkassen zu keinem Anspruch mehr führt und somit eingestellt werden sollte. D.H., ich muss mich selbst rentenversichern. Mein Arbeitgeber erstattet mir den bisher in diesem Jahr gezahlten Arbeitnehmeranteil. Jetzt meine Frage: habe ich nicht auch Anspruch auf Erstattung des Arbeitgeberanteils, da ich ja jetzt für meine Altersrente selber Vorsorge tragen muss, der Arbeitgeber aber den Betrag einspart?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Lian,

eine Beitragserstattung kommt nur für die von Ihnen selbst getragenen Beitragsanteile in Betracht. Somit scheidet eine Erstattung des Arbeitgeberanteils für Sie aus.

Eine Erstattung der Rentenbeiträge hat weitreichende Folgen. Das bisherige Versicherungsverhältnis wird damit vollständig aufgelöst. Wenn Sie während Ihres Deutschland-Aufenthaltes die Möglichkeit haben, sollten Sie vor der definitiven Entscheidung daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufsuchen. Dort ist man beim Ausfüllen des Formantrags behilflich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Lian,

Sie haben die Wahl:

Entweder Sie lassen sich die Beiträge erstatten oder entscheiden sich für den späteren Rentenanspruch.

Eine freiwillige Versicherung ist aktuell zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 € und dem Höchstsatz von 1.044,75 € möglich.

Ein Jahr Mindestbeitrag (12 x 79,60 €) entspricht einer mtl. Rentenanwartschaft von z.Zt. 4,25 €, ein Jahr Höchstbeitrag (12 x 1.044,75 €) ergibt eine mtl. Rente von aktuell 55,83 €.

Bitte vor Abschluß eine kostenfreie Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wahrnehmen.

2 Antworten

Russeam 25.05.2007 | 09:37
NJET!
Lianam 28.05.2007 | 02:29
Hallo, ich werde doch aber bei Erreichung des Rentenalters auf die bisher eingezahlten Beiträge Anspruch haben? Wäre eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse möglich und sinnvoll?
Deutsche Rentenversicherung
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