Hallo, Lian,
eine Beitragserstattung kommt nur für die von Ihnen selbst getragenen Beitragsanteile in Betracht. Somit scheidet eine Erstattung des Arbeitgeberanteils für Sie aus.
Eine Erstattung der Rentenbeiträge hat weitreichende Folgen. Das bisherige Versicherungsverhältnis wird damit vollständig aufgelöst. Wenn Sie während Ihres Deutschland-Aufenthaltes die Möglichkeit haben, sollten Sie vor der definitiven Entscheidung daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufsuchen. Dort ist man beim Ausfüllen des Formantrags behilflich.