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Experten-Antwort

befristete EMR Rente bewilligt

von ulla09.03.2023 | 14:29
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Im Bescheid steht, von Ihren Antrag vom 7.1.22 erhalten Sie eine volle EMR Rente, Die Rente beginn am 17.2.23 und ist befristet bis 30.04.24 Auf nachfrage erklärte mir die Bearbeiterin, dass die Festellung meiner Erwerbsunfähigkeit in der Reha festgestellt wurde und mein Rehaentlassungstag im Oktober 22 ausschlaggebend ist und dann noch die plus 6 Monate wartezeit dazu kommen würden,deshalb würde ich die Rente sogar erst ab 1.5.23 bekommen, da die AFA das Arbeitslosengeld sofort eingestellt hat, bekomme ich die Rente aber ab mitte Feruar 23. ich verstehe diese Rechnung nicht. AU seit 2.21 Ausgesteuert 2.22 Nahtlosigkeit 2.22

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ulla,

leider lässt sich der von Ihnen geschilderte Sachverhalt mit den von Ihnen gemachten Angaben / ohne Einsicht in die Verwaltungsakte hier im Rahmen dieses Forums nicht sachgerecht aufklären. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich hierzu nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

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5 Antworten

Abschlägeam 09.03.2023 | 15:10
Hallo ulla, vorweg: eine Rente beginnt immer am 1. eines Monats, ausgehend vom 'Leistungsfall' = Eintritt der Erwerbsminderung. Und wenn die Rente befristet ist, beginnt sie dann immer erst ab dem 7. Monat. Bis zum Leistungsfallsmonat werden auch alle Beiträge berücksichtigt, die bis dahin lt. Ihrer Versicherungshistorie 'erwirtschaftet' wurden. Wenn also nun als 'Leistungsfall' Oktober 2022 festgelegt wurde, dann wäre ein Rentenbeginn ab 01.05.2023 korrekt. In Ihrem Fall entfallen aber andere Sozialleistungen oder vergleichbare Einkünfte (ALGI mit Nahtlosigkeitsanspruch), deshalb zahlt die DRV dann ab dem 'krummen Datum' im Februar 2023. Ob dies nun vorteil-oder nachteilhaft für Sie ist, kann ohne Kenntnis Ihrer Zahlen nicht festgestellt werden. Als Vorteil wäre zu berücksichtigen: Beiträge aus Krankengeld und ALG wurden bis zum September 2022 mit berücksichtigt. Ein Rentenbeginn in 2023 bringt Ihnen 1-2 Monate längere Zurechnungszeit, als wenn die Rente schon 1-2 Jahre früher begonnen hätte. Bei einer rückwirkender Bewilligung (also z.B. schon ab AU) würde KG und ALG zu erstatten sein, sofern diese Leistungen parallel gezahlt würden. Und hier sollten SIE nun rechnen: Wenn die Leistungen höher waren, als Ihre EM Rente, ist es zwar ärgerlich, dass es nun so ist. Sie müssen aber nun auch gar nichts mehr erstatten. Wäre die EM-Rente (auch rückwirkend) deutlich höher gewesen, würde von einem Nachzahlungsanspruch erst einmal erstattet werden, aber maximal bis zum Zahlbetrag der parallelen Rente. In dem Fall hätten Sie also noch einen Teil-Nachzahlungsanspruch. Noch hätten Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (bitte selbst in den Bescheid gucken, wann die Widerspruchsfrist exakt abläuft!). Da müssten Sie dann aber auch medizinisch belegt begründen, warum Sie meinen, dass Sie bereits vorher Erwerbsgemindert waren. Aber es lohnt sich eigentlich nur, wenn die EM-Rente höher gewesen wäre! Wenn Sie noch ein paar Tage länger brauchen, um auszurechnen/sich beraten zu lassen was günstiger für Sie wäre, sollten Sie 'fristwahrend' Widerspruch einlegen. Den können Sie dann später begründen oder auch einfach zurücknehmen. Die Rente würde Ihnen trotzdem jetzt erst einmal so wie beschieden weiter bezahlt werden, es besteht also nicht die Gefahr, dass Sie plötzlich völlig mittellos dastehen. Rechnen Sie also ein bisschen, lassen Sie sich diesbezüglich also noch mal beraten und entscheiden dann. Viellicht stellt sich ja auch raus, 'ist alles ganz gut so, wie es jetzt ist', dann können Sie sich den Widerspruchsstress sparen und sich nur noch um Ihre Gesundheit kümmern. Alles Gute!
W°lfgangam 09.03.2023 | 20:35
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Hallo ulla,

vorweg: eine Rente beginnt immer am 1. eines Monats, ausgehend vom 'Leistungsfall' = Eintritt der Erwerbsminderung. Und wenn die Rente befristet ist, beginnt sie dann immer erst ab dem 7. Monat.

Bis zum Leistungsfallsmonat werden auch alle Beiträge berücksichtigt, die bis dahin lt. Ihrer Versicherungshistorie 'erwirtschaftet' wurden.

Wenn also nun als 'Leistungsfall' Oktober 2022 festgelegt wurde, dann wäre ein Rentenbeginn ab 01.05.2023 korrekt.

In Ihrem Fall entfallen aber andere Sozialleistungen oder vergleichbare Einkünfte (ALGI mit Nahtlosigkeitsanspruch), deshalb zahlt die DRV dann ab dem 'krummen Datum' im Februar 2023.

Ob dies nun vorteil-oder nachteilhaft für Sie ist, kann ohne Kenntnis Ihrer Zahlen nicht festgestellt werden.

Als Vorteil wäre zu berücksichtigen: Beiträge aus Krankengeld und ALG wurden bis zum September 2022 mit berücksichtigt. Ein Rentenbeginn in 2023 bringt Ihnen 1-2 Monate längere Zurechnungszeit, als wenn die Rente schon 1-2 Jahre früher begonnen hätte.

Bei einer rückwirkender Bewilligung (also z.B. schon ab AU) würde KG und ALG zu erstatten sein, sofern diese Leistungen parallel gezahlt würden.

Und hier sollten SIE nun rechnen: Wenn die Leistungen höher waren, als Ihre EM Rente, ist es zwar ärgerlich, dass es nun so ist. Sie müssen aber nun auch gar nichts mehr erstatten.

Wäre die EM-Rente (auch rückwirkend) deutlich höher gewesen, würde von einem Nachzahlungsanspruch erst einmal erstattet werden, aber maximal bis zum Zahlbetrag der parallelen Rente. In dem Fall hätten Sie also noch einen Teil-Nachzahlungsanspruch.

Noch hätten Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (bitte selbst in den Bescheid gucken, wann die Widerspruchsfrist exakt abläuft!). Da müssten Sie dann aber auch medizinisch belegt begründen, warum Sie meinen, dass Sie bereits vorher Erwerbsgemindert waren.

Aber es lohnt sich eigentlich nur, wenn die EM-Rente höher gewesen wäre! Wenn Sie noch ein paar Tage länger brauchen, um auszurechnen/sich beraten zu lassen was günstiger für Sie wäre, sollten Sie 'fristwahrend' Widerspruch einlegen. Den können Sie dann später begründen oder auch einfach zurücknehmen.

Die Rente würde Ihnen trotzdem jetzt erst einmal so wie beschieden weiter bezahlt werden, es besteht also nicht die Gefahr, dass Sie plötzlich völlig mittellos dastehen.

Rechnen Sie also ein bisschen, lassen Sie sich diesbezüglich also noch mal beraten und entscheiden dann.

Viellicht stellt sich ja auch raus, 'ist alles ganz gut so, wie es jetzt ist', dann können Sie sich den Widerspruchsstress sparen und sich nur noch um Ihre Gesundheit kümmern.

Alles Gute!

Ergänzend/Verkürzung der 6-Monatsfrist und sofortige Zahlung/taggenauer Zahlungsbeginn der befristeten EMRT, sofern nicht 'Arbeitsmarktrente' <- NACHFRAGE zuallererst dazu erforderlich!: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html Zugegebenermaßen, die Neuregelung ist noch druckfrisch, die Tinte aus 2016 noch nicht trocken ;-) @Abschläge, das können Sie gerne mit weiteren 386 Worten ergänzen *g Gruß w.
Ullaam 10.03.2023 | 14:33
Danke an Abschläge Nach meiner Rechnung wäre der offizielle Renten Beginn im Juli 22, in dem Monat habe ich auch Bescheid bekommen, dass ich so schnell wie möglich zur Reha muss. Ich habe mich gegen ein Widerspruch entschieden und versuche erstmal den Stress der letzten Monate hinter mir zu lassen.
Gritam 10.03.2023 | 14:50
Die Befristung ist auch relativ kurz, während es von 2021 bis 2024 drei Jahre wären. Doch etwas mysteriös.
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