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Experten-Antwort

Berechnung

von Andrea30.08.2024 | 10:43
132 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin1962 geboren und möchte am 1.01.2025 in Rente gehen was habe ich für Abzüge und wie Rechne ich aus was ich an Rente bekomme

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

 

Sie können bei Ihrer Rentenversicherung eine entsprechende Rentenauskunft beantragen, dann werden alle Zeiten bis zum 31.12.2023 berücksichtigt. Sie müssen dann noch hinzurechnen, was Sie durch eine Beschäftigung im laufenden Jahr bis zum Rentenbeginn zusätzlich an Rentenanwartschaften erwerben: 

Dazu teilen Sie Ihren voraussichtlichen Verdienst für das Jahr 2024 durch 45.358 Euro. Das ist der vorläufige Wert für das jährliche Durchschnittseinkommen für das Jahr 2024. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit 39,32 € (dem aktuellen Rentenwert). Das ist dann die Anwartschaft für das Jahr 2024.

 

 

Ansonsten schauen Sie doch einfach in Ihre letzte Renteninformation bzw. Rentenauskunft. Dann finden Sie schonmal heraus, was Sie bis zu diesem Zeitpunkt an Rentenanwartschaften haben. Zu diesen Werten müssen Sie noch hinzurechnen, was Sie seit diesem Dokument noch an Anwartschaften erworben haben, sofern Sie weiterhin beschäftigt sind (wie das geht, siehe oben). 

 

 

Mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen, hängt davon ab, was für eine Rentenart Sie beziehen werden (Altersrente für langjährig Versicherte / Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Welche Abschläge das sind und was für einen frühestmöglichen Rentenbeginn Sie haben, können Sie Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen.

 

Was für Abzüge Sie durch die Kranken- und Pflegeversicherung haben, hängt von Ihrem Versicherungsverhältnis ab und davon ob Sie einen Beitragszuschlag für Kinderlose zu zahlen haben. 

 

Sofern Sie gesetzlich versichert sind: Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Hiervon tragen Sie und die Rentenversicherung jeweils die Hälfte. Auch an dem von Ihrer Krankenkasse erhobenen individuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich die Rentenversicherung zur Hälfte.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt zurzeit 3,4 Prozent (ohne Beitragszuschlag für Kinderlose, ansonsten 4,0 Prozent). Die Beiträge tragen Sie allein.

 

Was an Steuern anfällt, hängt davon ab, was Sie insgesamt an zu versteuernden Einkünften erhalten. Sie müssen als Rentnerin eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Rentenbeginnam 30.08.2024 | 11:22
Mit Geburtsjahr 1962 erreichen Sie Ihre Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten. Wenn Sie nicht schwerbehindert sind, können Sie frühestens im Alter von genau 63 Jahren in Rente gehen (Voraussetzung: mindestens 35 Jahre Wartezeit). Dann haben Sie Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat vom Alter von genau 63 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 8 Monaten. Das sind also 44 Monate, was 13,2 Prozent Abschlag bedeutet. Mit der Rente zum 1.1.2025 wird das aber nicht ganz klappen, sondern je nach Ihrem Geburtsmonat entsprechend ewas später, bi sSi eben 63 Jahre alt geworden sind (dann im ersten Folgemonat nach dem Geburtstag (wenn es nicht gerade der erste des Monats ist)). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
Du meine Güteam 30.08.2024 | 11:42
Haben Sie noch nie entsprechende Unterlagen von der Rentenversicherung bekommen? Da steht alles drin, was Sie interessiert. Lesen müssen Sie allerdings selbst. Oder alles in den Müll geworfen?
Deutsche Rentenversicherung
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