Ich interpretiere das jetzt mal so:
Die beiden sind seit 47 Jahren glücklich miteinander verheiratet und wollen wissen, wie hoch die jeweilige Witwen- bzw. Witwerrente ist, falls einer von beiden verstirbt.
Falls beide tatsächlich nur Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und kein weiteres anrechenbares Einkommen haben, sieht die Rechnung so aus:
Witwenrente = 60% der (Brutto)Rente vom Verstorbenen - 40% vom maßgebenden eigenen Einkommen
maßgebendes eigenes Einkommen =
eigene Altersrente (brutto)
- 14% (bei Beginn der Altersrente vor 2011 - 13%)
- Freibetrag (seit 01.07.2024: 1.038,05 EUR)
Die errechnete Witwenrente ist auch wieder brutto, d.h. es gehen ggf. noch Beiträge für Kranken- u. Pflegeversicherung ab und evtl. will auch das Finanzamt seinen Teil ...