Hallo Maria W.,
manche selbständige Tätigkeiten unterliegen der Versicherungspflicht kraft Gesetzes und können in Abhängigkeit zum Gewinn aus dieser Tätigkeit zu einer zusätzlichen Beitragszahlung führen.
Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir im Forum nicht beurteilen. Hierzu wäre Ihr Rentenversicherungsträger mit einer Beratung der richtige Ansprechpartner.