Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tanja,
es erscheint so, dass Sie Bedenken haben, Ihren Arbeitgeber zu informieren, wenn Sie trotz Weiterbeschäftigung Rente beziehen. Grundsätzlich sollten Sie Ihren Arbeitgeber aber über den Rentenbezug informieren, da es auch vertragliche Vorgaben, resultierend aus Ihrem Arbeitsvertrag geben kann, die dies vorsehen.
Der Arbeitgeber kann auch indirekt darüber informiert werden, dass Sie Rente beziehen.
1. Gesetzliche Krankenversicherung : Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, wird der Arbeitgeber von der Krankenkasse über den Rentenbezug informiert.
2. Rentenversicherung : In einigen Fällen erhält Ihr Arbeitgeber einen Fragebogen von der Deutschen Rentenversicherung, den er ausfüllen muss.
Seit dem 01.01.2023 gibt es beim vorzeitigen Bezug einer Altersrente und Weiterbeschäftigung keinerlei Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten, falls Sie deswegen Bedenken haben sollten, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Bei Bezug der Regelaltersrente war dies allerdings schon immer der Fall. Allerdings kann der Hinzuverdienst steuerliche Auswirkungen haben. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Sie können hierzu auch einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre Situation zu klären oder unsere kostenfreie Hotline unter 0800 1000 4800 kontaktieren. Diese erreichen Sie von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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