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Experten-Antwort

Erfährt der Arbeitgeber, dass ich Rente beantragt habe?

von Tanja26.07.2024 | 11:27
2173 Ansichten
8 Antworten

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Mal angenommen, ich beantrage mit 65 Jahren Rente, teile es dem Arbeitgeber aber nicht mit und arbeite einfach weiter: Erfährt der Arbeitgeber trotzdem irgendwie, dass ich Rente beziehe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2024 | 05:41

Hallo Tanja,

 

es erscheint so, dass Sie Bedenken haben, Ihren Arbeitgeber zu informieren, wenn Sie trotz Weiterbeschäftigung Rente beziehen. Grundsätzlich sollten Sie  Ihren Arbeitgeber aber über den Rentenbezug informieren, da es auch vertragliche Vorgaben, resultierend aus Ihrem Arbeitsvertrag geben kann, die dies vorsehen.

Der Arbeitgeber kann auch indirekt darüber informiert werden, dass Sie Rente beziehen.

 

1. Gesetzliche Krankenversicherung : Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, wird der Arbeitgeber von der Krankenkasse über den Rentenbezug informiert.

 

2. Rentenversicherung : In einigen Fällen erhält Ihr Arbeitgeber einen Fragebogen von der Deutschen Rentenversicherung, den er ausfüllen muss.

 

Seit dem 01.01.2023 gibt es beim vorzeitigen Bezug einer Altersrente und Weiterbeschäftigung  keinerlei Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten, falls Sie deswegen Bedenken haben sollten, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Bei Bezug der Regelaltersrente war dies allerdings schon immer der Fall. Allerdings kann der Hinzuverdienst steuerliche Auswirkungen haben. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

 

Sie können hierzu auch einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre Situation zu klären oder unsere kostenfreie Hotline unter 0800 1000 4800 kontaktieren. Diese erreichen Sie von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

7 Antworten

santander am 26.07.2024 | 11:32
Logisch.
Robam 26.07.2024 | 11:35
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber sogar mitteilen, dass Sie eine Rente beziehen. Er braucht diese Info für das Meldeverfahren und die Beitragszahlungen.
Oh Mannam 26.07.2024 | 12:07
Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach. So viel steht fest, Ihre Geheimniskrämerei wird nicht funktionieren. Scheint ja ein echtes Vertauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber zu bestehen!🤦‍♂️
Maxam 26.07.2024 | 12:54
Sie müssen im Betrieb sowieso abklären, ob eine Weiterarbeit nach dem erreichen der Regelaltersrente laut Arbeits-und Tarifvertrag überhaupt zulässig ist. Zudem wären Sie versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.
Peter T.am 26.07.2024 | 13:27
Ich vermute das dies das Problem von Tanja ist. Aber in Zeiten der AN Knappheit kann man auch einen Folgevertrag schließen.
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