Hallo Margit,
hier wurde von dem Gutachter wohl der Tag der Begutachtung als Leistungsfalldatum vorgeschlagen. Nachdem es eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit werden soll beginnt diese grundsätzlich erst ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalls. Somit ist der angebotene Termin zum Beginn der Erwerbsminderungsrente grundsätzlich im Sinne des §101 Abs.1 SGB VI richtig. Bis wann die Rente befristet werden soll legt ein Arzt fest.
Ob Sie das Vergleichsangebot akzeptieren liegt ganz bei Ihnen. Sie können dieses auch ablehnen und warten die offizielle Entscheidung des Sozialgerichts ab. Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Anwalt über das Vergleichsangebot seitens der DRV.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam