Hallo,
die erste Teilzahlung wirkt sich nur aus, wenn der Antrag auf Nachzahlung für Schulzeiten vor Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderungsrente gestellt wurde. Weitere Teilzahlungen wirken sich erst auf die spätere Altersrente aus. Sie sind nicht verpflichtet weitere Teilzahlungen zu leisten. Bitte informieren Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn Sie keine weiteren Zahlungen leisten möchten.