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Experten-Antwort

Fehlerhafter Beleg vom Finanzamt bei Steuerabruf Riesterrente

von Simone30.01.2025 | 20:08
151 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bevorzuge im Wiso Steuer den Steuerabruf für die vorausgefüllte Steuererklärung. Heute wurden neue Belege eingespielt, die ich in meine Steuererklärung übernehmen kann. Der Beleg für meine Einzahlungen auf das Konto meiner Riesterrente enthält aber einen geringeren Betrag als ich in Wirklichkeit eingezahlt habe. Ich bin verwundert, wie dies passieren kann, weil doch heutzutage alles automatisch läuft. Wie kann das korregiert werden und wer ist dafür zuständig. Wende ich mich hier an mein Finanzamt oder die Bank wo ich das Riesterkonto habe. Vielen Dank für ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simone,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Finanzbehörde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

OhbMannam 30.01.2025 | 20:11
Es ist doch eindeutig, dass Sie dies mit Ihrem Vertragsanbieter klären müssen. Dafür muss man doch nun wirklich keine Leuchte sein.
Au weiaam 30.01.2025 | 20:18
Was hat das alles mit der deutschen Rentenversicherung zu tun? Nichts! Völlig falsches Forum.
Simoneam 30.01.2025 | 20:28
Danke für diesen bemerkenswerten Kommentar. Mit Verlaub, das Finanzamt stellt die Bescheinigungen zur Verfügung. In der Jahresbescheinigung des Vertragsanbieters ist alles korrekt. Ich fragte nach der Zuständigkeit.
Simoneam 30.01.2025 | 20:58
Weil ein Riestervertrag eine Altersvorsorge ist und man in diesem Forum Fragen zur Altersvorsorge stellen kann. Ich hoffte eigentlich auf eine Expertenantwort und nicht auf unfreundliche Kommentare.
Manometeram 31.01.2025 | 06:29
Es dürft doch jedem denkenden Menschen klar sein, dass man sich an die Stelle wendet, von der man den Beleg erhalten hat.
Deutsche Rentenversicherung
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