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Experten-Antwort

Formular R0660

von Icke18.06.2025 | 07:23
1186 Ansichten
3 Antworten

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Moin, zwei Bekannte bekamen das Formular R0660 (Angaben zum Einkommen für die Berechnung der Witwenrente)dieses Jahr schon, ich jedoch nicht. Mir war so, dass man das jährlich zugeschickt bekommt? MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.06.2025 | 07:40

Hallo Icke,

 

das Formular R0660 ist in der Regel nur bei Beantragung der Witwen-/Witwerrente auszufüllen. Mit dem Formular wird abgefragt, welches Einkommen bei Ihnen vorhanden ist. Sollten im Rahmen der jährlichen Einkommensüberprüfung von Ihnen weitere Angaben bzw. Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht von Ihrem Rentenversicherungsträger. Sollte bei Ihnen Einkommen hinzutreten oder wegfallen, sollten Sie dies ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Vermutlich lagen bei Ihren Bekannten Sachverhalte vor, die das Ausfüllen des Vordruckes R0660 erforderlich gemacht haben.

2 Antworten

Mondkindam 18.06.2025 | 07:31
Müssen Sie nicht unbedingt zugeschickt bekommen. Für die Einkommensanrechnung wird ab 01.07. das Arbeitsentgelt des Vorjahres berücksichtigt. Normalerweise sollte im Mai, wenn die ganzen Berechnungen für die Rentenanpassung durchgeführt werden, Ihre Arbeitgeber das längst in Ihr Versicherungskonto gemeldet haben und das von dort dann auch bereits in das Versicherungskonto des Verstorbenen gemeldet worden sein. Wenn Sie ganz normales Arbeitsentgelt haben, dann läuft die Rentenanpassung automatisch drüber und Sie werden gar nicht angefragt. Ihr laufendes Arbeitsentgelt wird nur berücksichtigt wenn es mindestens 10 % geringer ist als Ihr Vorjahreseinkommen. Einkommensminderungen sollten Sie dem Rentenversicherungsträger melden.
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