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Seit 7 Jahren erhalte ich medizinische befristete volle Erwerbsminderungsrente. Meine aktuell eingegangene Bewilligung geht über den 9 Jahreszeitraum hinaus. Genehmigt bis Januar 2030, die neun Jahre, wo eine befristete automatisch in eine unbefristete gehen würde ist aber im Januar 2029 schon erreicht. Wieso geht die aktuelle Genehmigung über den 9 Jahreszeitraum hinaus? Muss ich kurz vor Ablauf der 9 Jahre mich nochmals an die Rentenversicherung wenden? Vielen Dank!!! Milow
Bei der "Rente mit 63" kann nach 45 oder mehr Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Man gilt dann als besonders langjährig Versicherter. Ich war die Hälfte meines Berufslebens in der GRV pflichtversichert und die andere Hälfte in einem berufsständischen Versorgungswerk für Ingenieure pflichtversichert. Beide Pflichtversicherungen zusammen ergeben 45 Beitragsjahre. In beiden Pflichtversicherungen spare ich quasi für meine spätere Rente an und bekomme aus jeder später eine Rente für die Zeit, in der ich dort jeweils angespart habe. Kann ich für die angesparten Rentenbeiträge in der GRV (ca. 50%) die Rente mit 63 beantragen?
Hallo. Ich beziehe eine unbefristete em Rente. Muss ich eine Namensänderung meines 15 jährigen Sohnes (durch Einbennenung) nach unserer Heirat, auch der Rentenversicherung formlos melden ? Vll. Zwecks abgeschlossenen Kindererziehungszeiten oder anderem ? Danke mfg
Hallo, die Rentenversicherung hat mir bzgl. Ehrenamt (Übungsleiterpauschale) folgendes mitgeteilt: „Grundsätzlich teilen wir den Versicherten mit, dass sie uns jede Aufnahme einer Tätigkeit melden sollen. Wir nehmen jedoch keinen Kontakt zum Arbeitgeber auf. Sollten wir Fragen zum Arbeitsplatz haben, wenden wir uns immer direkt an die versicherte Person. Frage: Reichen in diesem Fall die Angaben des Versicherten über Art und Umfang des Ehrenamtes aus, oder muss der Versicherte noch eine Bescheinigung, über sein Ehrenamt, beim Träger/Verein anfordern ? Die Übungsleiterpauschale muss ja bei der Steuererklärung angegeben werden, egal ob über 3300€ oder darunter. Das kann ja z.B. als Nachweis über das Entgelt vorgelegt werden, meiner Meinung nach.
Ich bekomme seit 1996 Erwerbsminderungsrente, welche ab November 2026 als Altersrente weiterläuft. Bekomme ich die Rente weiterhin vorschüssig?
Nach einem erneuten Hörsturz und bleibender Schwerhörigkeit bin ich bereits lange arbeitsunfähig. Möchte jedoch im Anschluss an einen aktuell stattfindenden stationären Klinikaufenthalt die stufenweise Wiedereingliederung starten. Inzwischen wurde mir parallel eine Reha wegen einer axialen Spondyloarthritis mit peripherer Gelenkbeteiligung genehmigt. Hier hat mich die KV zum Eilfall gegenüber der RV erklärt. Die Reha Klinik hat mir als Termin den 22.12.26 genannt. Am 24.12. nach dem Frühstück sollte man jedoch wieder über die Feiertage nach Hause fahren und es finden bis zum 28.12. auch keine Anwendungen statt. Am 31.12., sowie 1.1.27 finden auch keine Therapien statt. Überhaupt wird es in meinem Reha Zeitraum nur ein eingeschränktes Programm an Versorgung geben. Nun bat ich um Terminverschiebung, da ich mein Therapieziel unter diesen Bedingungen gefährdet sehe. Leider bestehen KV und Rehaklinik aber auf dem Termin vom 22.12.-12.1.27. Ich muss während der Reha Übergangsgeld beantragen, falle erneut beim Arbeitgeber aus und möchte dann auch das vollumfängliche Programm an Versorgung während der Reha gewährleistet haben, zumal es meine erste Reha wegen des Rheumas ist und ich dringend ein gutes Therapie Angebot benötige, um meine Arbeitsfähigkeit längerfristig aufrecht erhalten zu können. Was kann ich tun, welche Rechte habe ich?
Hallo, ich mache T-Rena und musste unterschreiben, dass ich bei einer erneuten Reha die T-Rena abbrechen muss. Nun bekomme ich eine erneute Reha, der Termin steht aber noch nicht fest. Darf ich T-Rena bis zum Beginn der neuen Reha weiter machen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern, kann jedoch meine Versicherungsnummer nicht finden. Bitte teilen Sie mir mit, welche persönlichen Angaben oder Unterlagen Sie benötigen, um meine Versicherungsnummer festzustellen und mir erneut mitzuteilen. Gerne kann ich Ihnen beispielsweise meinen vollständigen Namen, mein Geburtsdatum, meine aktuelle Anschrift sowie eine Kopie meines Ausweises oder Aufenthaltstitels übermitteln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Aleksandr Korablev
Guten Tag, ich beziehe seit 1.8.2024 vorgezogene Rente. Mein Beschäftigungsverhältnis habe ich nicht gekündigt und damit weiter Rentenbeiträge entrichtet. Jetzt werde ich am 1.11.2026 Regelaltersrentner. Erhalte ich zu diesem Zeitpunkt automatisch einen neuen Rentenbescheid?
Hallo, ich habe im Juli diesen Jahres EM-Rente beantragt. 2 Wochen später bekam ich meine Kündigung von AG, da er mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte. Muss ich das der Rentenkasse melden?
Ich bin laut Hausarzt und Psychotherapeut nicht rehafähig, wegen schwerer Depression und schwerer kognitiver Leistungsstörung, Angststörung bezieht sich auch auf medizinische Behandlungen. Bin im Nahtlosigkeitsverfahren. MD der Arbeitsagentur schätzt unter 3h ein. Kann die DRV jetzt einen Klinikaufenthalt verlangen? Davor hätte ich große Angst. Tagesklinik geht nicht wegen fehlender Belastbarkeit, Stressintoleranz und ganz vielen anderen Problemen.
Psychotherapeut und Hausarzt bescheinigen mir rehaunfähigkeit wegen schwerer Depression und Angsstörung auf Grund traumatischer Erfahrung auch Angst vor Ärzten. Schwere kognitive Leistungsstörung. Schon die Aussicht auf die bevorstehende Reha hat meinen Zustand sehr verschlechtert. Kopfschmerzen, Schlafstörung. Tagesklinik kann ich auf Grund von mangelnder Beladtbarkeit nicht absolvieren. Was wäre nun der nächste Schritt? Das begutachtet werden muss ist mir klar! Ich würde Reha versuchen, las aber hier das die Maßnahme nicht auf die Beladtbarkeit angepasst werden kann. Was passiert dann? Ich mache mir große Sorgen und wäre dankbar für eine Empfehlung. Freundliche Grüße
Ich bin seit mehr als 6 Monaten wg. F 33.2 und F33.1 krank geschrieben. Ich war in einer Psychosomatischen Tagesklinik per Einweisung und zuletzt 6 Wochen in Reha. Mein noch bestehender Arbeitsplatz (Pflegeheim) und seine besonderen Belastungen (Krankeit, Siechtum, Tod) haben sich als dauerhaften Stressor erwiesen, aufgrund dem ich immer wieder depressive Episoden habe. Es ergibt sich auch eine Doppelbelastung wegen kranker Eltern. Ich habe in jedeem Gespräch in der Reha gesagt, dass ich nicht in meinen Beruf zurückkehren kann, weil ich der Belastung nicht mehr standhalte. Im Aufnahmegespräch mit dem Oberarzt schlug der die Beantragung von LTA vor, schickte mich auch zum Sozialen Dienst. Beim sozialmedizinischen Abschlussgespräch hieß es erst, ich würde arbeitsfähig entlassen, aber im weiteren Verlauf kreuzte der Arzt auf einem Formular, was ich auch unterschreiben sollte "arbeitsfähig 3 bis unter 6 Stunden" an und es machte für mich den Anschein, als wäre damit auch klar, dass ich (zumindest für meinen Beruf) arbeitsunfähig entlassen werde. Im Entlassbrief stand dann aber "Arbeitsfähig" ohne jede Einschränkung. Als ich nach dem von mir unterschriebenen Formular fragte hieß es "das hätte gar nicht ausgefüllt werden müssen, weil wir Sie arbeitsfähig entlassen haben und es wurde vernichtet". Das hätte theoretisch bedeutet, dass ich am nächsten Tag nach über 6 Monaten hätte bei der Arbeit erscheinen müssen. Ohne jede Vorbereitung oder Absprache. Hätte ich mit der Einschätzung von 3 bis unter 6 Stunden und LTA nicht arbeitsunfähig entlassen werden müssen? Und darf ein leitender Arzt das Formular aus dem Abschlussgespräch, das ich unterschrieben habe einfach vernichten?
Ich bin 58 Jahre alt, habe einen unbefristeten Schwerbehindertengrad von 50% und bekomme eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Zählt zu den 35 Jahren Wartezeit auch Zeiten von Hartz4 / Bügergeld ? Wie hoch ist der Abschlag wenn ich von der vollen Erwerbsminderungsrente in die Schwerbehindertenrente mit 62 Jahren wechsel ? Vielen Dank im Voraus.
Beziehe volle Erwerbsminderungsrente, bin Jahrgang Dezember 63, Schwerbehindert 70 Prozent und möchte abschlagsfrei in Altersrente. Lese überall, dass ich mit 64 Jahren und 10 Monate in abschlagsfreie Rente gehen gehen kann. Nun habe ich aber auch gelesen, dass ich deutlich früher in Altersrente kann durch den Bestandsschutz meiner vollen Erwerbsminderungsrente. Was stimmt denn nun? Kann ich bereits jetzt abschlagsfrei in Altersrente wegen der Bestandsschutz Regelung? Danke für Infos!
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